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Für Kreishaus-Besucher gilt ab Montag 3G-Regel
Um Zutrittskontrollen zu ermöglichen, wird es ab dem kommenden Montag im Kreishaus nur einen zentralen Ein- und Ausgang im Hauptgebäude geben. Dort wird eine Sicherheitskontrolle eingerichtet, die die Vorlage eines gültigen Nachweises prüft und auch den Besucherverkehr koordiniert. Die Eingänge zu den Trakten B und C bleiben damit ab diesem Zeitpunkt geschlossen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt gemäß Infektionsschutzgesetz bereits seit dem 24. November die 3G-Regel.
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