Seitenlogo
ab

Das müssen positiv Getestete und Kontaktpersonen beachten

Die aktuell massiv steigenden Corona-Infektionszahlen bedeuten für alle eine besondere Belastung und Herausforderung. Die personellen Ressourcen beim Gesundheitsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises sind aufgrund dieser hohen Infektionszahlen derzeit nahezu erschöpft. Daher können die positiv Getesteten und Erkrankten nicht mehr zeitnah kontaktieren werden, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Diese bittet um Verständnis und Geduld.

Nach der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist folgendes Verfahren geregelt:
Positiv getestete Personen sind nach der Absonderungsverordnung Pfalz verpflichtet sich selbst in häusliche Isolierung zu begeben und selbständig Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen zu informieren. Die Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen sind nach der Absonderungsverordnung ebenfalls verpflichtet, sich selbständig in Quarantäne begeben, soweit sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne erfolgt dann in der Regel für 14 Tage für Positive beziehungsweise 10 Tage für Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen. Ausführliche Antworten finden Betroffene auf der Internetseite des Landes (https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/). Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.kreis-sim.de/Corona Merkblätter abrufbar: „Ich bin Corona-positiv. Was tun?“ und „Ich bin Kontaktperson zu einer Corona-infizierten Person. Was tun?“ Diese Verpflichtungen entstehen bei allen betroffenen Personen allein aus der Tatsache, dass sie Kenntnis vom eigenen positiven Testbefund erhalten bzw. für die Kontaktpersonen daraus, dass die/der positiv Getestete sie entsprechend informiert – und zwar mit sofortiger Wirkung. Nach Beendigung der Absonderung/Quarantäne versendet das Gesundheitsamt unaufgefordert eine Bescheinigung über die zurückliegende Absonderung/Quarantäne und die Genesung.


Meistgelesen