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Hunsrück Klinik: Für Besucher gilt 2G-plus-Regel

Aufgrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen und zum Schutz der Patienten und der Mitarbeitenden gelten ab sofort neue Zutrittsregelungen für die Hunsrück Klinik in Simmern. Für Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-plus-Regel.

Besucherinnen und Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen sein sowie ein aktuelles, zertifiziertes Testergebnis vorlegen. Ausnahmeregelungen sind in Absprache mit den Leitungsteams der Stationen, also mit den pflegerisch und medizinisch Verantwortlichen, zu treffen. Dazu gehören zum Beispiel Besuche bei palliativ betreuten Patienten, die Begleitung von hilfsbedürftigen Menschen oder gesonderte Regelungen bei der Geburtshilfe. „Wir wissen, wie wichtig Besuche sind. Aufgrund der aktuellen Pandemielage bitten wir Sie aber, Besuche auf das absolut Notwendige zu reduzieren, und die Menschen, die bei uns arbeiten oder genesen, zu schützen“, erklärt Kristina Theodoropoulos, Pflegedirektion der Hunsrück Klinik. Patientinnen und Patienten, die einen ambulanten Termin wahrnehmen (Konsultation, kleine Eingriffe, physikalische Therapie), dürfen die Klinik nur mit einem maximal 24 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest betreten. Alle stationären Patientinnen und Patienten benötigen bei der Aufnahme unverändert einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Notfallpatienten sind von diesen Regelungen ausgenommen, jedoch wird der Status (geimpft, genesen oder nicht immunisiert) erhoben. Für alle gilt: Anerkannt werden Tests, die in offiziellen Teststellen, Arztpraxen oder Apotheken durchgeführt wurden. Testmöglichkeiten gibt es beispielsweise auf dem Gelände des Krankenhauses, weitere Teststellen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde zu finden. Eine Besucherregistrierung erfolgt am Haupteingang, der entsprechende Fragebogen steht auch im Internet zum Download bereit. In der Hunsrück Klinik ist das Tragen eines medizinischen Mundnasenschutzes oder einer FFP-Maske für Besucher und Patienten verpflichtend.


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