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Neuer Direktor des Amtsgerichts St. Goar eingeführt

Justizminister Herbert Mertin vollzog beim Amtsgericht St. Goar den Wechsel an der Spitze des Gerichts nochmals offiziell. Im kleinsten Kreis verabschiedete er den früheren Direktor Klaus Behrendt, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand getreten war, und begrüßte den – nicht mehr ganz neuen – Direktor des Gerichts, Matthias Teriet. Er leitet das Amtsgericht bereits seit dem 9. Juni 2020. Auf die sonst zu diesem Anlass übliche öffentliche Feierstunde unter Beteiligung von Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Politik musste pandemiebedingt verzichtet werden.
Das Foto zeigt v.l.: Klaus Behrendt, Justizminister Herbert Mertin, und Matthias Teriet.

Das Foto zeigt v.l.: Klaus Behrendt, Justizminister Herbert Mertin, und Matthias Teriet.

Der Minister dankte Klaus Behrendt zunächst für seine langjährige Tätigkeit im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz. „Sie, lieber Herr Behrendt, haben dem Land 35 Jahre treu gedient, zuletzt mehr als 13 Jahre als Direktor des Amtsgerichts St. Goar. An all Ihren Stationen ist es Ihnen dabei gelungen, sich flexibel und ideenreich auf neue Situationen einzustellen. Sie wurden von den Mitarbeitern des Amtsgerichts St. Goar für ihren besonderen Einsatz für ein gutes Arbeitsklima sehr geschätzt. Auch danke ich Ihnen für Ihre langjährige Tätigkeit als Prüfer in den juristischen Staatsexamina. Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem langanhaltende Gesundheit!“ Anschließend gratulierte Mertin Matthias Teriet herzlich zur Übernahme der Leitung des Amtsgerichts. Er wünschte ihm weiterhin Erfolg und eine allzeit glückliche Hand: „Sie, lieber Herr Teriet, haben sich nach langjähriger Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft wieder der Tätigkeit am Gericht zugewendet. Dank Ihrer Fähigkeit, schwierige Aufgaben mit großer Zielstrebigkeit in Angriff zu nehmen und Lösungen zu erarbeiten, wird es Ihnen sicher leicht gelingen, die Herausforderungen als Behördenleiter zu bewältigen! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen“, so der Minister abschließend. Das Amtsgericht St. Goar ist eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Koblenz. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein und Loreley. Das Amtsgericht St. Goar ist eines von zwei Rheinschifffahrtsgerichten im Land und das einzige Moselschifffahrtsgericht. Darüber hinaus ist es in Rheinland-Pfalz einziges Registergericht für Seeschiffe.


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