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Ausgangssperre ab Samstag im Kreis verhängt

Nachdem die 7-Tages-Corona-Inzidenz in den vergangenen Tagen im Kreis Bad Kreuznach stabil über der 200er-Marke lag, wird nun ab Samstag eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Zudem werden der noch geöffnete Handel und die Gastronomiedienst zeitlich weiter beschränkt.
Im Kreis Bad KLreuznach wird ab Samstag eine Ausgagssperre verhängt.

Im Kreis Bad KLreuznach wird ab Samstag eine Ausgagssperre verhängt.

Nachdem die 7-Tages-Corona-Inzidenz in den vergangenen Tagen im Kreis Bad Kreuznach stabil über der 200er-Marke lag, folgen nun weitere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung nach der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung. Ab kommenden Samstag 0 Uhr gilt im Kreis eine Ausgangssperre für die Zeit von 21 bis 5 Uhr. "Ausnahmen gibt es unter anderem in Bezug auf die Arbeit oder auch der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, aber auch bei Besuchen von Lebenspartnern", teilte Landrätin Bettina Dickes mit. Die durch eine Allgemeinverfügung vorgeschriebene Maßnahme verhängt die Kreisverwaltung nach Abstimmung mit der Landesregierung. "In aller Abwägung stehe ich hinter dieser Entscheidung und glaube, dass sie im Vergleich zur 15-km-Regel - das war die Alternative, die uns geboten wurde - die bessere Entscheidung für die Situation hier vor Ort ist", ergänzte die Landrätin. Ausnahmen von der Ausgangssperre sind unter anderem:

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeit
  • medizinische Versorgung
  • Besuch von Ehe- oder Lebenspartner
  • Versorgung von Tieren
  • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen

Handel und Gastronomie-Dienste werktags nur noch zwischen 5 und 21 Uhr

Ergänzend zur Ausgangssperre und zu den bereits bestehenden Beschränkungen werden mit der neuen Allgemeinverfügung auch für die Gastronomie und den Handel weitere Einschränkungen verfügt. Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Abhol-, Liefer- und Bringdienste dürfen an jedem Wochentag nur noch zwischen 5 und 21 Uhr geöffnet sein beziehungsweise stattfinden.


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