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Corona-Warnstufe rot im Kreis Bad Kreuznach erreicht

Mit dem heutigen Corona-Update springt die Coronaampel im Landkreis Bad Kreuznach erstmals auf Rot. Die Wocheninzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner wurde überschritten.
Corona-Warnstufe rot im Kreis Bad Kreuznach.

Corona-Warnstufe rot im Kreis Bad Kreuznach.

Von Freitag auf Montag stieg die Zahl der mit Corona infizierten Personen um 33. Aktuell stehen somit 172 nachgewiesen mit Corona  infizierte Personen aus dem Landkreis in der Betreuung des Gesundheitsamtes. Sieben dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Corona-Neufälle insgesamt gab es im Landkreis Bad Kreuznach innerhalb der der letzten sieben Tage 86. Die Zahl der Neufälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage liegt bei 54,6. Damit ist die Corona-Warnampüel für den Kreis auf rot umgesprungen. Bereits am vergangenen Samstagmittag trat erstmals eine Task Force zusammen, um Maßnahmen wegen des Erreichens der Warnstufe orange  zu erarbeiten. Mit der Warnstufe rot sind weiterführende Maßnahmen wahrscheinlich. Die bisher beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen: Sport im Außenbereich: Das Training ist mit bis zu 30 Personen weiterhin möglich. Jedoch dürfen keine Wettkampfsituationen trainiert werden. Wettkampfsituationen meinen hierbei zum Beispiel Fußballtrainingsspiele mit 11 gegen 11. Zuschauer sind bei Wettkämpfen vorerst nicht mehr zugelassen. Beim Jugendsport fallen hierunter jedoch nicht Eltern, die die Kinder zu den Wettkämpfen fahren. Die Nutzung der Sanitärbereiche ist weiterhin unter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Jedoch soll dringend auf das gemütliche Beisammensein nach Training oder Wettkämpfen ausbleiben. Sport im Innenbereich: Hier wurde eine Höchstpersonenzahl von maximal 10 Personen festgelegt. Zudem ist die Hallengröße maßgeblich. Pro Person müssen mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Kontaktsport wie Ringen, Rugby oder American Football sind auf Bitten des Landes hin untersagt. Veranstaltungen: Veranstaltungen im Außenbereich dürfen nur noch mit maximal 100 Personen durchgeführt werden, im Innenbereich mit maximal 50. In Ausnahmefällen können Veranstaltungen, insbesondere im kulturellen oder Bildungsbereich, mit größeren Besucherzahlen durch die Kreisverwaltung genehmigt werden. Generell dürfen private Feiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nur noch mit maximal 25 Teilnehmern durchgeführt werden. Die Landrätin appelliert in diesem Zusammenhang an Gemeinden, Kirchen oder Sportvereine, generell keine Raumvermietung für private Veranstaltungen mehr vorzunehmen. Zusammenkünfte sollten vorrangig in Gastronomiebetrieben mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden. Schulen: Da die Stadt Bad Kreuznach aktuell ein sehr starkes Infektionsgeschehen aufweist, wurde hier im Hinblick auf Reiserückkehrer eine Maskenpflicht ab der fünften Jahrgangsstufe (außer Bethesda- und Don-Bosco-Schule) angesetzt. Diese soll für zwei Wochen zählen. Die Task Force trägt dem Infektionsgeschehen in Bad Kreuznach zudem dahingehend Rechnung, dass an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bad Kreuznach zunächst für zwei Wochen eine Maskenpflicht auch im Unterricht angeordnet wird. Dies betrifft die Crucenia Realschule Plus, die Rotenfels Realschule Plus, die IGS Sophie Sondhelm, das Gymnasium an der Stadtmauer, das Gymnasium am Römerkastell, das Lina-Hilger-Gymnasium, die Ellerbachschule sowie die beiden Berufsbildenden Schulen in der Stadt Bad Kreuznach


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