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Corona: Weitere Lockerungen kommen am 24. Juni

Weitere Lockerungen der wegen Corona verhängten Einschränkungen kommen: Die vorgesehenen Lockerungen, die vor allem die Regelungen für Veranstaltungen betreffen, werden in der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die am 24. Juni in Kraft tritt.
Mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Hygienekonzepte von B wie Badegewässer bis Z wie Zoos aktualisiert. Die neue Rechtsverordnung tritt am 24. Juni in Kraft.

Mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Hygienekonzepte von B wie Badegewässer bis Z wie Zoos aktualisiert. Die neue Rechtsverordnung tritt am 24. Juni in Kraft.

Am 24. Juni beginnt die vierte Phase des Konzeptes „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“. Die vorgesehenen Lockerungen, die vor allem die Regelungen für Veranstaltungen betreffen, werden in der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die am 24. Juni in Kraft tritt.

10. Corona-Bekämpfungsverordnung und aktualisierte Hygienepläne

Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen sind ab dem 24. Juni Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 anwesenden Personen zulässig. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 150 Personen zulässig. Geregelt wird auch, dass bei privaten Veranstaltungen, wie Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, mit einem zuvor eindeutig festgelegten Personenkreis und einer maximalen Teilnehmerzahl von 75 Personen, erleichterte Schutzmaßnahmen gelten. Insbesondere gilt hier die Pflicht zur Kontakterfassung. Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht sind laut Verordnung „möglichst zu beachten“. Der Veranstalter ist angehalten, die Anzahl der anwesenden Personen so zu begrenzen, dass die Abstandsregelungen möglichst eingehalten werden können. Anwesenden Personen soll ein Sitzplatz zugewiesen werden. Die gesamte 10. Corona-Bekämpfungsverordnung und die angepassten Hygienekonzepte sind auf der Internetseite www.corona.rlp.de zu finden.


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