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Droht Hotelier Rauswurf auf Raten durch den DEHOGA?

Schluss mit lustig: Der DEHOGA Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach hat ein Ausschlussverfahren gegen Verbandsmitglied Matthias Ganter, Hotelier an der Mosel, eingeleitet. Der Grund: ein möglicher Verstoß gegen "satzungsmäßige Pflichten" sowie ein "verbandsschädigendes und unehrenhaftes" Verhalten.
Stehen sich momentan unversöhnlich gegenüber: DEHOGA-Landespräsident Gereon Haumann (l.) und DEHOGA-Mitglied Matthias Ganter, Hotelier an der Mosel.  Foto links: DEHOGA RLP

Stehen sich momentan unversöhnlich gegenüber: DEHOGA-Landespräsident Gereon Haumann (l.) und DEHOGA-Mitglied Matthias Ganter, Hotelier an der Mosel. Foto links: DEHOGA RLP

Wie Anna Roeren-Bergs, Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststätten Landesverbandes Rheinland-Pfalz, auf Anfrage des WochenSpiegel bestätigte, haben »die zuständigen Gremien des DEHOGA Landesverbandes Rheinland-Pfalz gegen Herrn Ganter ein Ausschlussverfahren in die Wege geleitet«. Dem erfolgreichen Hotelier von der Mosel, seit 27 Jahren DEHOGA-Mitglied, engagierter Akteur des DEHOGA-Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich sowie Vorsitzender des Tourismusausschusses der IHK Trier, droht nun der Rausschmiss aus dem Verband.  

DEHOGA-Präsidium leitet Ausschlussverfahren ein - und beschließt es auch

Gefasst hat den Beschluss zur Einleitung des Ausschlussverfahrens das Präsidium des Landesverbandes. »Das Präsidium hat sich im Rahmen der Ausschlusseinleitung auch mit anderen Funktionsträgern und weiteren Gremien des Verbandes abgestimmt«, versicherte Roeren-Bergs. Dies werde auch noch weiter geschehen, denn, wie die Landesgeschäftsführerin betonte, »noch ist keine Entscheidung gefallen«. Während das Ergebnis des eingeleiteten Ausschlussverfahrens also noch offen ist, steht bereits fest, wer den Schlussstrich unter das Ausschlussverfahren ziehen wird: ebenfalls das Präsidium. Das Führungsgremium des DEHOGA-Landesverbandes leitet nämlich nicht nur Ausschlussverfahren ein, sondern es fasst mit zeitlicher Verzögerung auch den Beschluss über den Ausschluss beziehungsweise Nicht-Ausschluss eines DEHOGA-Mitgliedes. »Das sieht unsere Satzung so vor«, versichert Landesgeschäftsführerin Roeren-Bergs.

Verstoß gegen satzungsgemäße Pflichten und unehrenhaftes Verhalten?

Matthias Ganter sieht sich nun mit dem drohenden Rausschmiss aus dem DEHOGA-Landesverband konfrontiert, in dem er sich jahrzehntelang für die Belange der Hotellerie und Gastronomie engagiert hat. Seit 1992 ist der Hotelier DEHOGA-Mitglied, er ist Vorstandsmitglied im Kreisverband Bernkastel-Wittlich, zudem Vorsitzender des Tourismusausschusses der IHK Trier und Mitglied des Ausschusses für Tourismus, Wellness und Wein in Traben-Trarbach. Als ihm jüngst aus der Reihe des Großen DEHOGA-Vorstandes zu Ohren kam, dass ein Verbandsausschluss gegen ihn ins Rollen komme, schrieb er vergangene Woche die DEHOGA-Geschäftsführerin an und erhielt am vergangenen Freitag die schriftliche Auskunft, dass ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet sei. Warum, darüber liegen Ganter keine Informationen vor. »In dem Schreiben wurden keine konkreten Angaben zu den Gründen, die zur Einleitung des Ausschlussverfahrens geführt haben, genannt«, so Ganter.  Was hat sich der Moselaner also zu Schulden kommen lassen, das die Einleitung eines Ausschlussverfahrens rechtfertigt?  Eine diesbezügliche Frage des WochenSpiegel beantwortet die DEHOGA-Landesgeschäftsführerin schriftlich wie folgt: »Die zuständigen Gremien sahen sich aus folgenden Gründen zur Prüfung von Ordnungsmaßnahmen veranlasst: a) Verstoß gegen die satzungsgemäßen Pflichten des DEHOGA Rheinland-Pfalz. b) verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten.« Welcher mögliche Verstoß geben satzungsmäßige Pflichten ist Matthias Ganter anzulasten? Worauf gründet konkret der vom DEHOGA-Präsidium in Stellung gebrachte Verdacht eines unehrenhaften Verhaltens, das den Verband schädigt? Der DEHOGA-Landesverband bleibt zum jetzigen Zeitpunkt eine Antwort schuldig. »Der Prüfungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, eine Entscheidung nicht gefallen. Auch zum Schutz des Mitgliedes werden wir deshalb aktuell keine Spekulationen über mögliche konkrete Gründe für einen Verbandsausschluss anstellen«, so Roeren-Bergs.

Ganter: »Ehrlich gesagt habe ich mit einem solchen Schritt des Präsidiums gerechnet."

Vieles spricht jedoch dafür, dass der Auslöser für das Ausschlussverfahren im Umfeld einer anderen Kontroverse innerhalb des DEHOGA Landesverbandes festzumachen ist, in die Matthias Ganter ebenfalls involviert ist. Ende Dezember 2018 reichten 20 DEHOGA-Mitglieder beim Landgericht Bad Kreuznach eine Klage gegen ihren eigenen Landesverband ein (der WochenSpiegel berichtete). Das Ziel: Die bei der DEHOGA-Delegiertenversammlung im August 2018 getätigte vorzeitige Wahl von Gereon Haumann zum Verbandspräsidenten bis zum Jahr 2029 gerichtlich für nichtig erklären zu lassen. Einer der 20 klagendenden Hoteliers: Matthias Ganter. Der Moselaner wurde kurz nach dem Einreichen der Klageschrift von etlichen Medien befragt und nahm dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung die Position eines Sprechers der klagenden Hoteliers ein. Darüber zeigte sich das DEHOGA-Präsidium wenig amüsiert. In einer Mitteilung kündigte das Gremium damals an, dass es »keineswegs zulassen werde, dass über einzelne Mitglieder des DEHOGA die erfolgreiche Interessenvertretung für die 4.500 Mitgliedsbetriebe öffentlich problematisiert und damit den Zielen und Aufgaben des Verbandes schwerer Schaden« zugefügt werde. Aus diesem Grund werde das Präsidium »sich aus der Satzung ergebende Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband« prüfen. Auch Matthias Ganter hält es momentan für höchst wahrscheinlich, dass ein Zusammenhang zwischen dem Ausschlussverfahren und seinem damaligen Auftreten zum Zeitpunkt der Klageerhebung besteht. »Ehrlich gesagt habe ich mit einem solchen Schritt des Präsidiums gerechnet, da ich damals ja auch in der Landesschau RLP und im SWR Radio persönlich Stellung zur Klage bezogen habe«, so der 57-Jährige, der nun darauf wartet, dass ihm von Seiten des DEHOGA-Landesverbandes konkrete Gründe für den möglichen Verbandsausschluss mitgeteilt werden. Weitere Erläuterungen zum Ausschlussverfahren und den möglichen Hintergründen lesen Sie morgen in der gedruckten Ausgabe des WochenSpiegel Bad Kreuznach.
Autor: Kai Brückner


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