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Einzeltermine, Masken, Alkoholverbot: Das gilt ab heute

Blumenmärkte und Gartencenter dürfen öffnen, der Einzelhandel darf Einzeltermine vergeben: Ab dem heutigen Montag gelten auch im Landkreis Bad Kreuznach neue Corona-Regeln.
Symbolfoto: Pixabay

Symbolfoto: Pixabay

Ab dem 1. März gelten einige Neuerungen, vieles bleibt allerdings auch beim Alten: Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften) gelten weiterhin, auch wenn nicht zusätzlich darauf hingewiesen wird. Auch die Pflicht zur Nutzung medizinischer Masken (OP-Masken, KN-95/ N95-Masken oder FFP-2-Masken ) im Einzelhandel, gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringservice, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen und in Bus und Bahn gilt weiterhin. Im öffentlichen Raum dürfen weiterhin ein Hausstand und eine weitere Person ohne Mindestabstand unterwegs sein. Kinder bis einschließlich 6 Jahren werden dabei nicht mit eingerechnet. Zur Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Außerdem gilt im öffentlichen Raum ein striktes Alkoholverbot. Neu ist: Blumenläden dürfen ab dem heutigen Montag grundsätzlich öffnen. Auch die Außenbereiche von Gartencentern, Gärtnereien und Baumärkten dürfen öffnen - sofern sich der Verkauf auf ein gartenbautypisches Angebot beschränkt. Die Innenbereiche des Einzelhandels dürfen für Einzeltermine von Personen jeweils eines Hausstandes geöffnet werden. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen. Wenn es die Größe des Verkaufsraums zulässt, können auch mehrere, voneinander abgetrennte Verkaufs- und Beratungsbereiche gebildet werden. Abholung und Lieferung in der Gastronomie sind weiterhin ausdrücklich erlaubt. Die Abholung darf dabei auch innerhalb der Geschäftsräume erfolgen - lediglich Wartende sollten sich im Freien aufhalten.


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