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Fünf Tage Stillstand über Ostern - der Super-Lockdown kommt

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Corona-Infektionszahlen zu senken. So lautet das Ergebnis des gestern bis in die Nacht geführten Corona-Lockdown-Gipfel von Bund und Ländern in Berlin.
Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag wird das öffentliche Leben drastisch stillgelegt.

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag wird das öffentliche Leben drastisch stillgelegt.

"In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Denn ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzten, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich.

Super-Lockdown: Fünf Tage Stillstand über Ostern

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität drastisch reduziert. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", so Dreyer. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Vor dem Lockdown gilt generell überall dort die Notbremse, wo die Inzidenz über 100 liegt. In dieser Zeit gilt ein Haushalt plus eine weitere Person, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden bzw. einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen wie die medizinische Fußpflege. Weitere Maßnahmen Mitfahrer sollen auch im privaten Pkw eine medizinische Maske tragen, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Anlassbezogene Schnelltests sollen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind, auch Ausgangsbeschränkungen sind möglich. Tests in Schulen Nach den Osterferien werde es konsequent ein Angebot an Schülerinnen und Schüler zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Bildungsministerin Stefanie Hubig werde am Mittwoch vorstellen, wie das Testen in den Schulen und Kitas ablaufen werde. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten weiterhin getestet. Durch diese Maßnahme werde ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht. Mehr Schutz und Tests am Arbeitsplatz Nach den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. "Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen notwendig", so die Ministerpräsidentin. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss. Die Arbeitgeber sollen außerdem Homeoffice ermöglichen und so die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit reduzieren.
Reisen vermeiden „Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird. „Auch wenn Mallorca heute kein Risikogebiet ist, so besteht dennoch ein sehr großes Risiko, sich dort zu infizieren. Denn wenn dort jetzt Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, ist die Gefahr groß, dass vor allem Virusmutationen sich leicht verbreiten. Bei der Rückreise nach Deutschland würden diese dann in Familie, Schule, Kita oder Arbeitsplatz eingeschleppt“, sagte die Ministerpräsidentin. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Rheinland-Pfalz startet mit App

„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte die Ministerpräsidentin an. „Stand heute wollen nunmehr zehnLänder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat. Sie ist bereits im Einsatz und hat Schnittstellen zur Bundesdruckerei und zu SORMAS, das System, das unsere 25 Gesundheitsämter einsetzen“, so die Ministerpräsidentin. Die Luca-App könnte so gemeinsam mit anderen Ländern zentral beschafft und den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung ist für die Bürger, die Geschäfte und Betriebe, die Kultureinrichtungen und die Gesundheitsämter kostenfrei. Der Bund übernimmt für die ersten 18 Monate die Kosten. „Ein wichtiger Pluspunkt ist für mich auch, dass die App nicht nur mit einem Smartphone funktioniert, sondern auch mit einem ‚intelligenten Schlüsselanhänger‘“, so die Ministerpräsidentin. Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an Gesundheitsämter (inkl. SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines negativen Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen.

Nächste Beratungen am 12. April

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.  


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