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Gastronomie komplett zu - keine Gruppen über fünf Leuten

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verschärft. Ab heute um 18 Uhr sind alle gastronomischen Betriebe dauerhaft für den Publikumsverkehr geschlossen. Zudem sind Personengruppen mit mehr als fünf Personen untersagt.
Personenansammlungen mit mehr als fünf Personen sind in Rheinland-Pfalz ab Mitternacht untersagt.  Stilfoto: Timon Studler

Personenansammlungen mit mehr als fünf Personen sind in Rheinland-Pfalz ab Mitternacht untersagt. Stilfoto: Timon Studler

Noch hat das scharfe Schwert einer generellen Ausgangssperre in Rheinland-Pfalz nicht zugestochen, aber es schwebt weiterhin als mögliche Waffe im Kampf gegen die Corona-Pandemie über dem Land. Um diesen Kampf zu verstärken, hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute eine Verschärfung der Bestimmungen verkündet, die das öffentliche Leben der Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken. Eine Maßnahme: Versammlungen von Bürgen mit öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen sind ab Mitternacht grundsätzlich untersagt.

Maßnahme gegen Corona-Partys und Co.

Wie die Ministerpräsidentin erläuterte, hat das Land diese Einschränkung einigen uneinsichtigen Personen zu verdanken. „Viele unserer Bürgerinnen und Bürgern“, so Malu Dreyer, „verhalten sich sehr verantwortungsvoll. Sie halten sich an die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Aber es gibt leider auch jene andere, die sich in größeren Gruppen in der Öffentlichkeit aufhalten und die sich zum Beispiel zu Corona-Grillpartys an den Ufern von Rhein und Mosel treffen.“

Keine Gruppen mit mehr als fünf Personen

Um solche Zusammenkünfte zu unterbinden, habe das Land zum Schutz speziell der älteren Bevölkerung zu einer Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie greifen müssen. „Gerade kranke und alte Bürger benötigen in dieser schwierigen Situation die Solidarität von uns allen und nicht nur von einer Hälfte der Bevölkerung“, appellierte Dreyer an alle, sich an die Vorgaben zu halten: „Lassen Sie es sein, sich öffentlich in großen Gruppen zu treffen. Dies ist nicht die Zeit dafür“, sprach die Ministerpräsidenten eine Mahnung an alle Uneinsichtigen aus.

Gastronomie für Publikumsverkehr komplett geschlossen

Eine zweite Verschärfung der Maßnahmen: Ab heute um 18 Uhr werden alle gastronomische Einrichtungen für den Publikumsverkehr komplett geschlossen. Nur ein Verkauf von Speisen und Getränken außer Haus ist dann noch für die Gastronomen in Rheinland-Pfalz möglich. Ministerpräsidentin Dreyer kündigte an: Verstöße gegen diese und die anderen Auflagen im Kampf gegen die Virusausbreitung würden von den Ordnungsbehörden streng kontrolliert und auch mit Bußgeldern geahndet.

Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:

1.   Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrich­tungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.

2.  Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

3.  Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,

4.  Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,

5.  Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,

6.  Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.

Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium steht in engem Austausch mit der Landesarbeits­gemeinschaft der Werkstätten und den anderen maßgeblichen Akteuren, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben in den vergangenen Tagen immer mehr Werkstätten entschieden, ihre Einrichtungen zu schließen. Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewähr­leisten und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, hat Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den oben genannten Partnern heute entschieden, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum 23. März zu schließen. Die Werkstätten sind allerdings gehalten, eine Notbetreuung anzubieten.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Autor: Kai Brückner


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