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Jäger gesteht: Verfahren im Katzenvideo-Fall eingestellt

Das Verfahren gegen einen Jäger aus dem Hunsrück vor dem Amtsgericht Simmern wurde eingestellt. Der Angeklagte gestand in einer Erklärung, dass er ein Video im Herbst 2017 aufgenommen habe, auf dem zu sehen ist, wie seine Hunde eine Katze töteten (wir berichteten). Er glaubt aber weiterhin, nicht tierschutzwidrig gehandelt zu haben.
Letzter Verhandlungstag im Amtsgericht. (Foto: LJV RLP)

Letzter Verhandlungstag im Amtsgericht. (Foto: LJV RLP)

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich am 14. September auf die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen gegen den Hunsrücker Jäger, der im Herbst 2017 seine Hunde auf eine Katze hetzte, alles mit seinem Handy aufnahm und das Video via WhatsApp verbreitete. Die Auflagen sehen ein Geständnis, den Verzicht auf eine Jagdscheinverlängerung sowie auf gewerbliche Haltung und Führung jeglicher Tiere in den nächsten fünf Jahren vor. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 5 000 Euro festgesetzt, die er an die Tierhilfe Rhein-Hunsrück e.V. zu zahlen hat. Der Angeklagte muss die Kosten für seine Anwälte selbst tragen. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) begrüßt die hohen Auflagen, die dem Angeklagten auferlegt wurden. „Aber die von ihm zur Schau getragene Reuelosigkeit in Anbetracht seiner Taten lässt uns sprachlos zurück“, sagt LJV-Präsident Dieter Mahr. In seiner Erklärung, die von seinem Verteidiger vorgetragen wurde, gab der Angeklagte zwar zu, dass er das Video gedreht habe und es auch seine Hunde seien, ist aber immer noch der Meinung, er habe im jagdrechtlichen Rahmen gehandelt. „Diese Tat ist durch keine jagdrechtliche Regelung gedeckt. Sie widerspricht Allem, wofür Jägerinnen und Jäger stehen, nämlich einer tierschutzgerechten Jagd“, so Mahr. Die Tierrechtsorganisation PETA, die nach dem Hinsweis eines Zeugen den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt hatte, erklärt: "Es ist mehr als zu begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Anklage gegen den Jäger erhoben hat. Mit dem heutigen Beschluss hat die Justiz ein klares Statement gesetzt: Die ständigen tierquälerischen Auswüchse der Jagd in Deutschland stellen keine Kavaliersdelikte dar, sondern sind handfeste Straftaten", so Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Verantwortlicher für Special Projects bei PETA, der bei allen drei Verhandlungstagen als Prozessbeobachter vor Ort war. "Scharf zu kritisieren ist vor diesem Hintergrund die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, die die Jagd an sich weiterhin ermöglicht und somit auch solche Auswüchse in Kauf nimmt", erklärt er weiter. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Auch das Töten der Katze war gesetzwidrig, denn diese dürfen von Jägern nur dann getötet werden, solange sie erkennbar wildern, schreibt PETA in einer Presseerklärung. 


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