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Loreleybühne: Landgericht urteilt für St. Goarshausen

Im letzten Jahr hatte der Streit zwischen dem Pächter der Freilichtbühne Loreley und der Stadt St. Goarshausen an Schärfe gewonnen. Die Stadt reichte eine Räumungsklage ein. Das Landgericht Koblenz hat nun zugunsten der Stadt geurteilt.
Wer ist künftig Pächter auf der Loreley? (Foto: Archiv)

Wer ist künftig Pächter auf der Loreley? (Foto: Archiv)

Wie der SWR heute online berichtet, wurde der Pächter zu einer Geldzahlung und zur Räumung verurteilt. Der Pächter prüft nun eine Berufung. Weiter heißt es in dem SWR-Bericht: "Konkret geht es um Pachtzahlungen an die Stadt, die der Bühnen-Pächter in den vergangenen Jahren nicht vollständig gezahlt hatte - unter anderem weil es Mängel an der Bühne gebe, so seine Begründung. Die Stadt Sankt Goarshausen hatte ihm daraufhin gekündigt und die ausstehenden Gelder von etwa 180 000 Euro eingeklagt." Zum Hintergrund hier unser Bericht vom 12. Februar 2020: Der seit Jahren brodelnde Streit zwischen dem Pächter der Freilichtbühne Loreley und der Stadt St. Goarshausen gewinnt wieder an Schärfe. Im Zwist um ausstehende Pachtzahlungen droht die Stadt der Loreley Venue Management GmbH jetzt mit Vertragskündigung. Beide Seiten bestätigen, dass seit rund drei Jahren keine Pachtzahlungen mehr an die Stadt geflossen sind. Bereits seit 2017 liegen Stadt und Pächter deshalb bereits vor dem Koblenzer Landgericht im Clinch. Nach dem Scheitern eines zwischenzeitlich angestrebten Mediationsverfahrens nimmt die Stadt die Klage nun wieder auf. Sie drängt auf Zahlung der ausstehenden Pachtzahlungen, die sich laut St. Goarshausens Erstem Beigeordneten Heinz-Peter Mertens auf einen niedrigen sechstelligen Betrag belaufen. Andernfalls droht die Stadt mit Vertragskündigung - und damit in letzter Konsequenz mit einer Räumungsklage mit Termin zum 30. November 2020. Die Loreley Venue Management GmbH indes begründen die ausstehenden Zahlungen mit eigenen Investitionen in die Spielstätte, die trotz der begonnenen Ertüchtigung für Veranstaltungen nicht nutzbar gewesen sei. Diese Investitionen hätten den vereinbarten Pachtzins überstiegen. Man sei willens, den bis 2030 laufenden Pachtvertrag zu erfüllen.


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