Seitenlogo
ab

Mittelrheinbrücke: Bröhr legt Berufung ein

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat festgestellt, dass sich Landrat Dr. Marlon Bröhr im vergangenen Sommer rechtswidrig verhalten hat, als er einen Antrag der SPD-, FWG- und FDP-Fraktion zur Mittelrheinbrücke nicht auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung setzte. Gegen dieses Urteil wird Landrat Dr. Marlon Bröhr in Berufung gehen. Die richterliche Entscheidung vom 1. Februar soll nun durch das Oberverwaltungsgericht geprüft werden. „Die wichtigste Frage ist aber weiter ungeklärt“, sagt Bröhr. Diese sei: „Wer ist eigentlich zuständig für die Einleitung und Beauftragung eines Raumordnungsverfahrens?“ Trotzdem wird das Thema Mittelrheinbrücke am 12. März auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung stehen. Dann will der Landrat allerdings die Frage stellen: „Soll die Mittelrheinquerung als Kreisbrücke gebaut werden?“ Bericht folgt.


Meistgelesen