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Tödlicher Jagdunfall: Prozesstag unter freiem Himmel

Im Prozess um den Jagdunfall in Dalberg, bei dem eine Senorin getötet wurde, fand die heutige "Sitzung" am Unglücksort im Wald statt. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Jäger schilderte dabei aus seiner Perspektive den Tathergang.

Der zweite Tag im Prozess begann auf Anforderung des Angeklagten mit einer Ortsbegehung. Richter Eugen Birnbaum hat sich mit allen Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit an der Stelle getroffen, wo das Unglück vor neun Monaten passierte. Statt schwarzer Roben und Schuhe wurde waldtaugliche Kleidung getragen. Denn das kleine Waldstück auf dem Grundstück des Opfers ist steil und unwegsam. Der Jäger hat die Stelle gezeigt, wo er seinen Jagdstand seit Jahren hatte und erklärte, wie sich was ereignet haben will. "Sie können hier nur nach oben schießen", antwortete er auf die Frage, in welche Richtung er auf den Wildwechsel geschossen habe. Demnach trieben Hunde Wildschweine zu den Jägern, welche sich gemeinsam an einer Drückjagd beteiligten. Beim Schießen auf ein Frischling sei er ausgerutscht und habe ungewollt einen Schuss hangabwärts ausgelöst. Hinter dichtem Gebüsch befindet sich ein paar Meter entfernt das Haus der 86 Jahre alten Frau, die draußen im Garten auf einer Treppe stehend, in den Rücken getroffen wurde. Auf dem Weg zum Frischling, um ihn zu erlegen, habe der Angeklagte dann die stark blutende Frau entdeckt und einen Notruf abgesetzt. Sie war nicht mehr ansprechbar und Wiederbelebungsmaßnahmen scheiterten. Nach einer kurzen Unterbrechung wurde die Sitzung im Saal des Kreuznacher Amtsgerichts fortgesetzt. Hier haben die Polizeibeamten, die damals vor Ort waren, als Zeugen ausgesagt. Es gibt jedoch Zweifel an der Version des Jägers. So sollen laut einem Sachverständigen mindestens zwei Schüsse hangabwärts, gegen die Anordnung des Jagdleiters, gefallen sein. Und Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann vermutet, dass der Angeklagte auch mehr Schüsse abgab, als nur sechs, wie er behauptet hatte. Zudem ist vom unglücklichen Sturz erst einige Zeit nach der Tat die Rede. In den kommenden Verhandlungstagen werden weitere Zeugen, wie etwa der Jagdleiter, angehört. Ob der 61-jährige Jäger aus Bingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird, stellt sich frühestens nächsten Monat heraus. Freitag, 23. August, ist der nächste Prozesstermin.


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