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UPDATE: Eisbahn-Betreiber reicht Bauantrag ein
„Ohne eine temporäre Baugenehmigung darf eine solche Eislauffläche nicht errichtet werden“, erklärt Benedikt Blanz, Abteilungsleiter Bauverwaltung und Bauaufsicht die baurechtlichen Hintergründe. Und dies aus guten Grund: Im vergangenen Jahr gingen beim Bauamt und beim Ordnungsamt zur Eisbahn vor allem wegen des Lärms zahlreiche Beschwerden ein. Der Betreiber wurde schriftlich und mündlich informiert, dass rechtzeitig ein Bauantrag gestellt werden muss. Gegenstand der Bauantragsprüfung ist unter anderem ein Lärmschutzgutachten zum Schutz der Anwohner. Außerdem werden sicherheitstechnische Anforderungen an eine solche Eislaufbahn geprüft.
Keine Eisbahn am Kaufland - Bauauffsicht schreitet ein
Da weder Bauantrag noch die dazugehörigen Pläne und das Gutachten vorlagen, konnte die Bauaufsicht eigenen Angaben zufolge nicht tätig werden ? und ordnete am Freitag eine Baueinstellung an. Der Betreiber missachtete jedoch die schriftliche Anordnung, worauf die Eislaufbahn heute abgesperrt wurde. „Es ist bedauerlich, dass der schöne Winterspaß dieses Jahr nicht wie angekündigt stattfinden kann. Wir schätzen und unterstützen Initiativen wie die von „Meine Stadt Bad Kreuznach“, um unsere Stadt für Einheimische und Gäste attraktiv zu machen, müssen aber die Belange aller berücksichtigen“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.+++ Update vom 6. Dezember +++
Bestandteil des Bauantrags wird laut Stadtverwaltung ein Nutzungskonzept sein, das in einem Schallgutachten mündet, das wiederum die Betriebszeiten beinhaltet. Nach Eingang der Unterlagen wird der Bauantrag geprüft. Falls dieser rechtlich genehmigungsfähig ist, kann die Eislaufbahn nach Erteilung der Baugenehmigung in Betrieb gehen. Zugesagt hat die Stadt weiterhin, dass kurzfristig eine dünne Eisschicht auf der Bahn erzeugt werden darf, da sonst die Bauteile beschädigt werden können. Der Betreiber legt dazu noch einen Schallnachweis des eingesetzten Kompressors vor.Meistgelesen
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