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Eisbahn darf starten - Bauaufsicht spricht Duldung aus

Am vergangenen Freitag sah es noch nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Sachen Eisbahn auf dem Kaufland-Parkplatz in Bad Kreuznach aus, nun ist die Wende da: die städtische Bauaufsicht hat eine Duldung für den Eisbahn-Betrieb ausgesprochen.
Die städtische Bauaufsicht von Bad Kreuznach duldet den Betrieb der Eisbahn auf dem Kaufland-Parkplatz ab sofort unter verschiedenen Auflagen.  Foto: Archiv

Die städtische Bauaufsicht von Bad Kreuznach duldet den Betrieb der Eisbahn auf dem Kaufland-Parkplatz ab sofort unter verschiedenen Auflagen. Foto: Archiv

Die städtische Bauaufsicht duldet die Eisbahn ab sofort unter verschiedenen Auflagen (siehe unten). "Die essenziellsten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Betrieb der Eislauffläche liegen seit gestern vor, auch ohne dass ein Kontakt mit dem Betreiber zustande kam. Die entsprechende Duldungsverfügung wurde zugestellt", heißt es dazu in der Presseinformation der Stadt.

Duldung: Eisbahn in Bad Kreuznach darf unter Auflagen in Betrieb gehen

Zugleich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass sie für die nächste Wintersaison "bis Ende des Sommers einen vollständigen und prüffähigen Bauantrag" von Eisbahn-Betreiber Andreas Schnorrenberger erwarte. Weiter heißt es in der Presseerklärung: Falls das Angebot angenommen wirde, Unstimmigkeiten rechtzeitig zu klären, zu beraten und gegebenenfalls wichtige Details anzupassen, hofft die Verwaltung, die Eisbahn einmal für die kommenden Jahre genehmigen zu können. Entsprechend der Duldungsverfügung darf die Eisbahn unter verschiedenen Auflagen bis 29. März in Betrieb gehen, dazu gehören laut Stadt:
  • Öffnung montags bis samstags, 11 bis 21 Uhr, sonntags, 11 bis 13 und 15 bis 19 Uhr
  • Maximal 60 Personen gleichzeitig auf der Bahn
  • Lediglich leise Hintergrundmusik und keine Moderation
  • Keine besonderen Events, wie etwa Eishockeyspiele, Eis-Disco oder Eisstockschießen
  • Keine lauten Instrumente wie zum Beispiel Fanfahren oder Trillerpfeifen durch die Besucher
Hintergund: Noch Ende vergangenen Woche waren die Stadtverwaltung und Andreas Schnorrenberger, Initiator und Leiter der Initiative „Meine Stadt Bad Kreuznach“, auf vollem Kollisionskurs: Schnorrenberger erklärte am vergangenen Freitag, er werde gerichtlich gegen das vom Bauamt verfügte Verbot der Eisbahn-Eröffnung vorgehen. Die Stadtverwaltung teilte kurze Zeit später mit, sie habe am Freitag eine Eisbahn-Duldung aussprechen wollen. Doch Andeas Schnorrenberger sei nicht zu einem entsprechenden Gesprächstermin in der Bauverwaltung erschienen. Wie die Stadt in der Pressemitteilung vom vergangenen Freitag erläuterte, habe auch die SGD Nord wegen der nicht ausreichenden Unterlagen und der Lärmschutzüberschreitung keine abschließende Stellungnahme zur Genehmigung der Eisbahn-Anlage treffen können. Aus den gleichen Gründen könne die Stadt die Eisbahn auf dem Gelände des Kaufland-Marktes in Bad Kreuznach aktuell nicht genehmigen, sondern lediglich unter Abwägung aller Interessen auf Grundlage der eingereichten schallschutztechnischen Stellungnahme dulden. Im vergangenen Jahr habe die Stadt die Eisbahn formell mit dem mehrfachen schriftlichen und mündlichen Hinweis geduldet, das für die Saison 2019/20 einen Bauantrag zu stellen sei. Da Andreas Schnorrenberger dem im Laufe des Jahres nicht nachgekomen sei, habe die Stadt den Aufbau der Eislauffläche dann Anfang Dezember 2019 gestoppt. Der dann wenig später von Schnorrenberger eingereichte Bauantrag habe sich dann aber als nicht vollständig und somit bislang auch nicht abschließend prüf- oder genehmigungsfähig erwiesen. Deshalb sei entsprechend aktuell auch nur eine Duldung unter verschiedenen Auflagen möglich.


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