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Stadt wird Freibad in Bosenheim vorerst nicht öffnen

Die jüngste Corona-Verordnung macht das Öffnen von Freibädern wieder möglich . . . aber wieviel Badespaß dort gewährleistet und erlebt werden kann, das ist eine andere Frage.
Der Aufsichtsrat der Badgesellschaft hat jüngst alle Hygiene-Regeln der Corona-Verordnung durchgespielt, so auch das »Schlange stehen« an der Kasse.

Der Aufsichtsrat der Badgesellschaft hat jüngst alle Hygiene-Regeln der Corona-Verordnung durchgespielt, so auch das »Schlange stehen« an der Kasse.

Genau mit der beschäftigte sich jüngst auch der Aufsichtsrat der Kreuznacher Badgesellschaft. Das Freibad im Salinental ist aufgrund des Badneubaus bis auf weiteres so oder so geschlossen, aber wie sieht es mit dem Freibad im Bad Kreuznacher Statteil Bosenheim aus? Kann und sollte es nun geöffnet werden? Um diese Frage beantworten zu können, trafen sich vergangene Woche der Aufsichtsrat der Kreuznacher Badgesellschaft., um sich einen Überblick über die derzeitigen Hygiene-Regeln von Freibädern zu verschaffen. Dabei scheuten die Mitglieder auch einen »Praxistest« nicht. Um zu visualisieren und erfahren, wie sich »Schlange stehen an der Kasse« in Corona-Zeiten anfühlt, wurde an der »Crucenia Therme« ein Badeinlass unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln durchexerziert. Fazit des Testes und der Begutachtung aller Auflagen für einen Badbetrieb: Die Umsetzung ist für ein kleines Freibad wie das in Bosenheim aktuell ebenso aufwendig wie schwierig, und »von Badespaß kann man dabei noch lange nicht sprechen«, so Klaus-Dieter Dreesbach, Geschäftsführer der Kreuznacher Badgesellschaft.

"Von Badespaß kann man dabei noch lange nicht sprechen"

Die Details: Damit nicht unendlich viele Badbesucher vor der Kasse Schlange stehen und ein geordneter Einlass möglich ist, wäre nach derzeitigem Stand eine Vorreservierung mit persönlichen Besucherdaten für ein bestimmtes Zeitfenster notwendig. Da zudem kein Badbesucher Anzeichen eines Atemwegsinfekts haben dürfe, müsste auch dies beim Einlass geprüft werden.  »Wer soll das am Eingang kontrollieren und beurteilen?«, fragt sich Dreesbach. Im Bad selbst und somit auch in den Becken müsste die Abstandsregeln von 1,5 Metern eingehalten werden. »Das heißt, wir könnten maximal 68 Personen Einlass ins Bosenheimer Freibad gewähren. Davon dürfen nur 28 im Schwimmerbecken und zwölf im Nichtschwimmerbecken sein. Und sogar nur ein Kind mit Begleitperson im Babybecken«, rechnete Dreesbach vor. »Von Badespaß kann man dabei noch lange nicht sprechen, denn die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht zusammen planschen oder Ball spielen.« Die Entscheidung des Aufsichtsrates: »Wir werden die nächste Corona-Verordnung Mitte Juni abwarten und hoffen, dass diese Lockerungen mit sich bringt, mit der wir das Freibad in Bosenheim diesen Sommer möglicherweise doch noch öffnen könnten«, so Christoph Nath, Geschäftsführer der Kreuznacher Beteiligungsgesellschaft.


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