Seitenlogo
rs

Eisbahn-Streit: Betreiber leitet juristische Schritte ein

Stadtverwaltung und Andreas Schnorrenberger, Initiator und Leiter der Initiative "Meine Stadt Bad Kreuznach", sind auf vollem Kollisionskurs: Weil für die Bahn - die ursprünglich am Nikolaustag eröffnet werden sollte - noch immer keine Genehmigung seitens der Bauverwaltung vorliegt, will Schnorrenberger nun den Rechtsweg gehen. Dies teilte er in einer umfangreichen Presseerklärung mit.

Seit mehr als vier Wochen liegt sie nun brach, die Eisbahn auf dem Kaufland-Parkplatz. Am 2. Dezember hatte die Stadt die Aufbauarbeiten gestoppt - mit Verweis auf eine fehlende Baugenehmigung. Zudem äußerte die Bauverwaltung Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes. Die Verwaltung bearbeite die Genehmigung zügig, um für alle eine verträgliche Lösung zu finden, hieß es noch vor Weihnachten. Nicht zügig genug, befand nun der Betreiber der Eisbahn, Andreas Schnorrenberger. Er kündigte heute an, rechtliche Schritte einzuleiten. Schnorrenberger verweist auf einen fünfstelligen Betrag, den er für die von der Stadt geforderten Unterlagen aufwenden musste. Auch der aktuelle Sicherungsbetrieb der Bahn verschlinge täglich hohe Summen. Hinzu kommt der Ausfall der geplanten Einnahmen. "Ich habe darauf vertraut, dass die Stadt tatsächlich nach einer Lösung sucht", so Schnorrenberger, "aber jetzt, nach sechs Wochen, ist mir klar, dass die Verwaltung nicht nach einer Lösung gesucht hat, sondern nach Problemen." Duldungslöung geplatzt? Die Verwaltung indes verweist darauf, dass bereits eine Lösung zur Duldung der Eisbahn bis zum 29. März vorbereitet war. "Nach einem abschließenden und von Schnorrenberger zugesagten Gespräch heute im Stadtbauamt sollte eine Duldung der Eisbahn ausgesprochen werden", heißt es in einem Schreiben der Verwaltung. Allerdings sei Schnorrenberger nicht zum zugesagten Termin erschienen. Entsprechend der Duldungsverfügung sollte die Eisbahn unter verschiedenen Auflagen bis 29. März in Betrieb gehen, dazu gehören:

  • Öffnung montags bis samstags, 11 bis 21 Uhr, und sonntags, 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr
  • Maximal 60 Personen gleichzeitig auf der Bahn
  • Lediglich leise Hintergrundmusik und keine Moderation
  • Keine besonderen Events, wie etwa Eishockeyspiele, Eis-Disco oder Eisstockschießen
  • Keine lauten Instrumente wie zum Beispiel Fanfahren oder Trillerpfeifen durch die Besucher
Der eingereichte Bauantrag sei unter anderem wegen der Überschreitung der Lärmschutzwerte an allen Nutzungstagen und des Fehlens von Stellplätzen, Planungsunterlagen und einer ausreichenden Betriebsbeschreibung nicht genehmigungsfähig, betont die Verwaltung. "Verwaltung hat jedes Maß verloren" Schnorrenberger kontert: "Die Oberbürgermeisterin und die Bauverwaltung haben jedes Maß verloren." Er erklärte: „Nachdem ich der Stadt bereits am 5. Dezember 2019 mündlich erklärt hatte, dass es von meiner Seite aus keinerlei "Aktionen" oder "Events" auf der Eisbahn geben wird, ohne dass diese von der Verwaltung vorher genehmigt wurden, es also um reines Eislaufen geht, hätte die Stadt bei pflichtgemäßem Ermessen eine sofortige Duldung aussprechen müssen. Spätestens hätte diese am 17. Dezember 2019 nach Eingang des Lärmgutachtens erfolgen müssen. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Stadt alle relevanten Unterlagen vor (Gutachten Verheyen, Bauantrag und Lärmgutachten), die deutlich machen, dass weder eine Gefahr noch eine relevante Belästigung von der Eisbahn ausgeht.“ Außerdem verweist er auf die Schlittschuhbahn, die im Dezember 2013 und Januar 2014 auf dem Salinenplatz betrieben wurde. Damals habe die Stadt für den Betrieb dieser Bahn weder einen Bauantrag gefordert noch ein Lärmgutachten, so Schnorrenberger.


Meistgelesen