Vermeintliche Giftköder auf Hundeplatz ausgelegt
Weierbach. Auf dem Hundeglände in Weierbach wurden vermeintliche Giftköder ausgelegt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Angeklagten, mit der er sich gegen seine Verurteilung gewandt hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig. Das Foto zeigt damals Beamte bei der Spurensuche. Archivfoto: Schmitt