Seitenlogo
kdd

Birkenfeld: Ausgangssperre schon ab Sonntag

Mit einer nächtlichen Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr reagiert die Kreisverwaltung Birkenfeld auf die seit Tagen anhaltend weit überdurchschnittlichen Corona-Inzidenzraten im Kreis Birkenfeld: Diese Beschränkung ist das Herzstück einer Allgemeinverfügung, die in der Samstagausgabe der Nahe-Zeitung bekannt gemacht wird und am Sonntag, 31. Januar, in Kraft tritt. Weil die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld seit Donnerstag, 21. Januar, kontinuierlich deutlich über 200 liegt, besteht Handlungsbedarf.

Einig sind sich Landrat Matthias Schneider und die hauptamtlichen Bürgermeister im Kreis darin, dass eine Verschärfung der Vorschriften und weitere Verbote zwar zu einer Reduzierung der Ansteckungsgefahr beitragen können, es bei der Bewältigung der Pandemie aber vor allem auf das Bewusstsein und die Vernunft der Bevölkerung ankommt. „Reduzieren Sie Ihre Kontakte, ob im Arbeitsleben, beim Einkaufen oder in der Freizeit, auf das unvermeidliche Minimum“, ruft Schneider auf: „Dies ist das wirksamste Mittel gegen die Ausbreitung der Pandemie.“ Zudem erschwere jeder zusätzliche Kontakt außerhalb der engsten Familie die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt, das die persönlichen Begegnungen in Zukunft wieder für die zurückliegenden zwei Wochen statt zwei Tage nachverfolgt, wie es die Allgemeinverfügung dann zulässt.

Fatale private Feiern und Treffen von Glaubensgemeinschaften sind Hotspots

 Neben fatalen privaten Feiern haben sich im Kreis Birkenfeld auch Seniorenheime und Zusammenkünfte einzelner Glaubensgemeinschaften als „Hotspots“ erwiesen – im Gegensatz zum Frühjahr, als Besuche bei Heimbewohnern und Gottesdienste lange untersagt waren. Doch weder Masken noch Abstände bieten einen absoluten Schutz. „Wir wissen, wie wichtig es für die älteren Menschen ist, nicht zu vereinsamen, und was vielen die Religionsausübung bedeutet“, zeigen die hauptamtlichen Kommunalpolitiker einerseits Verständnis für die Lockerungen. Andererseits „können wir die Seuche nicht erfolgreich eindämmen, wenn Mitbürger nicht bereit sind, in einem vertretbaren Rahmen Verzicht zu üben“. Dies sei erforderlich, um auf absehbare Zeit wieder zur Normalität zurückzukehren.  Neben der Reglementierung auf eine maximal einstündige Visite pro Tag sei es unerlässlich, dass jeder, der ein Pflegeheim besucht, auch von den Corona-Schnelltests Gebrauch macht, um nicht das Leben eines geliebten Angehörigen und anderer Bewohner zu gefährden. Auch Gottesdienste mit vielen Teilnehmern auf engstem Raum müssten tunlichst vermieden werden, „bevor ein generelles Verbot wieder als unumgänglich erachtet wird“.


Meistgelesen