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Erneut nächtliche Ausgangssperre im Kreis Birkenfeld

Das war nur eine Frage der Zeit: Ab Mittwoch gilt im Kreis Birkenfeld wieder eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Auch ohne bundesweite „Osterruhe“ müssen sich die Einwohner des Nationalparklandkreises Birkenfeld auf noch drastischere Einschränkungen über die Feiertage einstellen: Die Kreisverwaltung ist gezwungen, eine Woche nach der Allgemeinverfügung „50 plus“ eine verschärfte Fassung zu erlassen, die unter anderem wieder eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr beinhaltet. Alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke übertrifft, müssen unverzüglich das vom Land vorgegebene Maßnahmenpaket umsetzen.

Öffnung von Museen und Biergärten tabu

Nachdem die Inzidenz im Kreis Birkenfeld laut der maßgeblichen Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) in der Nacht auf Samstag erstmals seit über einen Monat den Schellenwert von 100 – denkbar knapp – überschritten hatte, zeigte das Dashboard am Sonntag 118,6 an. Weil am Sonntag und am Montag insgesamt nur ein Fall aus der Inzidenzberechnung herausfällt, ist keine Besserung in Sicht. Noch strenger als bisher reglementiert werden zudem das „Terminshopping“, die künftig auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstands beschränkten Kontakte mit Mitmenschen und der Sport, für den das Gleiche gilt. Auch die Öffnung von Biergärten und Museen ist dann wieder tabu. Aufgehoben werden darf die Allgemeinverfügung erst, wenn die Inzidenz an sieben Tagen hintereinander wieder unter 100 gelegen hat.


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