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Getötet, ohne Mörder zu sein?

Jemanden getötet zu haben, ohne ein Mörder zu sein. Das wirft die Staatsanwaltschaft einer 54-jährigen Frau vor. Der Prozess beginnt am 8. Juni vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Ein schreckliches Szenario spielte sich Ende Januar 2017 in dem beschaulichen Örtchen Heimbach im Kreis Birkenfeld ab. Die Angeklagte soll früher heroinabhängig gewesen sein und sich seit mehreren Jahren in einem Substitutionsprogramm befunden haben, bei dem sie regelmäßig Polamidon bekommen habe. Zudem sei sie, wie die Anklage hervorhebt, regelmäßig über die Gefahren des Mittels aufgeklärt worden und auf die möglichen Konsequenzen für nicht opiodgewöhnte Menschen hingewiesen worden.

Methadon statt Waldmeister


An jenem Januartag soll der Sohn der mehrfachst vorbestraften Frau eine Party in deren Wohnung gefeiert haben. Im Kühlschrank soll die Mutter zu dieser Zeit eine Flasche mit der Aufschrift »Waldmeister Getränkesirup« aufbewahrt haben - mit einer grünen Flüssigkeit. Die Anklage geht davon aus, dass sich in dieser Flasche aber das Polamidon befunden habe. Die Mutter soll sich ebenfalls auf der Feier befunden haben und habe den Jugendlichen gesagt, dass sie sich überall, auch an ihrem Kühlschrank bedienen könnten. Dabei soll sie Cannabis-Joints gedreht und diese an die jungen Partygäste überreicht haben. Zudem soll sie den Mischkonsum aus Drogen und Alkohol noch gefördert haben. Im Laufe des Abends soll sich dann das 16-jährige Opfer die Flasche mit dem Polamidon aus dem Kühlschrank genommen und mehrfach daraus getrunken haben. Am nächsten Tag starb der junge Mann.

Jugendliche mit Vergiftungserscheinungen


    Aufgrund der Vergiftung soll es laut Staatsanwaltschaft zu einem zentralen Regulationsversagen bei dem Opfer gekommen sein. Der 16-Jährige soll die Flasche auch an zwei weitere Jugendliche weitergereicht haben. Sie hätten nur einen Schluck aus der Flasche getrunken, da der Inhalt »ekelhaft geschmeckt« habe. Einer der Partygäste habe der Angeklagten noch die Flasche gezeigt und gefragt, was drin sei. Darauf soll die Frau wahrheitswidrig geantwortet haben: »Waldmeistersirup«. Den beiden Jugendlichen soll kurz darauf übel geworden sein und sie hätten sich übergeben.
Die Angeklagte sagte aus, dass sie vergessen habe, dass das Polamidon im Kühlschrank gestanden habe. Weitere Verhandlungstermine sind am 9., 15., 22. und 24. Juni.


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