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Häusliche Quarantäne: Behörden ahnden Missachtung

277 Einwohner des Landkreises Birkenfeld stehen aufgrund der Corona-Pandemie unter häuslicher Quarantäne. Die große Mehrheit von ihnen hält sich nach dem Eindruck des Gesundheitsamts strikt an die Auflagen, aber immer wieder ahnden die Behörden auch Verstöße – oft dank der Anzeige durch aufmerksame Mitbürger.

Schließlich stellt jeder, der sich über eine auferlegte Isolation hinwegsetzt, eine Gefahr für andere Menschen dar und macht sich gegebenenfalls wegen Körperverletzung strafbar.  Deshalb kontrolliert die Kreisverwaltung jetzt verstärkt, ob jeder Betroffene die Quarantäneanordnung tatsächlich befolgt. Wer die Anordnungen missachtet, ist dem Infektionsschutzgesetz zufolge „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“. Bereits vier Einwohner des Kreises sind aufgrund eines richterlichen Beschlusses im Klinikum Idar-Oberstein untergebracht.

Vier Personen zwangsweise eingewiesen

 Allerdings weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass nicht nur diese Personen, die sich überhaupt nicht um die Auflagen scherten, verantwortungslos gehandelt haben: Auch wer die „häusliche Absonderung“ auf die leichte Schulter nimmt, stellt zum Beispiel für seine Familienangehörigen im Haushalt ein deutlich erhöhtes Risiko dar. Denn zum Pflichtenkatalog gehören ein eigenes Schlafzimmer und ein separates Bad, generell der Aufenthalt in räumlicher Trennung von den Mitbewohnern. Wer unter Quarantäne gestellt wurde, darf zudem keinen Besuch empfangen und das Haus auch nicht kurzzeitig verlassen.  „Um die Bevölkerung zu schützen, müssen wir die Einhaltung des Gesetzes streng überwachen“, kündigt Landrat Matthias Schneider an.


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