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Klaus Desinger

Birkenfeld: Wahl des Landrats ungültig?

Ob die Landratswahlen im Kreis Birkenfeld 2018 ungültig sind, darüber befindet das Verwaltungsgericht Koblenz am kommenden Montag, 2. September, ab 10.45 Uhr (AZ: 3 K 191/19.KO).
Muss er um sein Amt fürchten? Landrat Dr. Matthias Schneider.

Muss er um sein Amt fürchten? Landrat Dr. Matthias Schneider.

Am 26. August 2018 fanden im Landkreis Birkenfeld die Landratswahlen statt. Auch die Klägerin wollte als Einzelbewerberin kandidieren. Ihr Wahlvorschlag ging am 9. Juli 2018 bei der Kreisverwaltung Birkenfeld ein. Allerdings ließ der Wahlausschuss ihre Kandidatur nicht zu, da ihrem Wahlvorschlag lediglich vier statt der notwendigen 220 Unterstützungsunterschriften beigefügt gewesen waren. Um doch zur Wahl zugelassen zu werden, beantragte die Klägerin vorläufigen Rechtsschutz beim VG Koblenz. Antrag blieb ohne Erfolg Der Antrag blieb ohne Erfolg. Nach Durchführung der Wahl stellte der Wahlausschuss fest, dass der Bewerber Dr. Matthias Schneider die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen (59,25 Prozent) erhalten hat. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erhob die Klägerin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl, den die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Bescheid vom 10. Januar 2019 zurückwies. Mit ihrer Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. Sie rügt, dass die Landesregierung bzw. der Landeswahlleiter bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften die Datenschutzgrundverordnung hätte beachten müssen. "Liegt kein Wahlfehler vor" Dies stelle einen erheblichen Wahlfehler dar. Die Beklagten weisen darauf hin, dass der Landkreis nicht der richtige Klagegegner sei. Es läge auch kein erheblicher Wahlfehler vor. Selbst wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Datenschutzerklärung auf den amtlichen Formularen für die Unterstützungsunterschriften bestanden hätte, was offenbleiben könne, hätte dieser Fehler keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis.


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