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Klaus Desinger

OB leitet Sofortmaßnahmen zur steuerlichen Entlastung ein

Privatpersonen und Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Schwierigkeiten haben, wird Hilfe angeboten. Ab sofort besteht die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der fälligen Gewerbe- und Grundsteuern. Der Idar-Obersteiner Oberbürgermeister Frank Frühauf hat die Stadtkämmerei angewiesen, bei den eingehenden Stundungsanträgen die Voraussetzungen großzügig auszulegen.
Oberbürgermeister Frank Frühauf.

Oberbürgermeister Frank Frühauf.

„Von den Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus sind Privatpersonen ebenso betroffen wie Selbstständige und Unternehmen. Um die finanziellen Auswirkungen ein wenig abzufedern, bietet die Stadtkämmerei den Betroffenen einfache und schnelle Hilfe an. Das gilt sowohl für die bereits fälligen als auch die demnächst neu festzusetzenden Steuerbeträge“, erklärt Oberbürgermeister Frank Frühauf.

Haushalt mit neuen Hebesätzen genehmigt

Denn mittlerweile wurde der Haushalt für das Jahr 2020, den der Stadtrat noch vor der Corona-Krise beschlossen hatte, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt. Damit erhöhen sich die Hebesätze der Grundsteuer B von bisher 430 auf 535 Prozent und der Gewerbesteuer von 400 auf 420 Prozent. „Es ist gut, dass wir in dieser Situation nunmehr einen genehmigten Haushalt haben, damit sind wir jetzt auch in finanzieller Hinsicht voll handlungsfähig“, unterstreicht der Oberbürgermeister. Dadurch müssen aber auch die neuen Steuerbeträge festgesetzt und die entsprechenden Bescheide verschickt werden. „Mir ist klar, dass das in der derzeitigen Lage bei manchen auf Unverständnis stoßen wird, aber es ist unumgänglich“, so Frühauf. Die Stundungsanträge gelten aber natürlich auch für die neuen Steuerbescheide.

Formulare sind auf der städtischen Homepage hinterlegt

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, hat die Stadtkämmerei extra ein Antragsformular für die Steuerstundung erstellt, das auf der städtischen Internetseite unter www.idar-oberstein.de hinterlegt ist. Neben der Stundung von Steuerschulden können Zahlungspflichtige bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen auch deren Aussetzung beantragen. Hierzu sollen sie sich möglichst frühzeitig unter der E-Mail stadtkasse@idar-oberstein.de an die Stadtkasse wenden.
Für eine Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen bleiben jedoch weiterhin die Finanzämter zuständig. Denn die Kommunen sind bei der Erhebung der Gewerbesteuervorauszahlungen an die von den Finanzämtern festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge gebunden. Daher sollen sich die Gewerbetreibenden in diesen Fällen unmittelbar an das örtlich zuständige Finanzamt wenden.

Antragsformulare

Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz unter https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuerliche-hilfen-in-der-corona-krise zur Verfügung. Um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen, können Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen zudem online unter https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg gestellt werden.


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