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Wer kannte Ryszard Gorczyca?

Im vergangenen Jahr konnten Ermittler der Kriminaldirektion Trier die Identität eines Mannes klären, dessen Leiche im März 1994 im Idar-Obersteiner Stadtteil Georg-Weierbach gefunden wurde. Jetzt gibt es weitere Hinweise zu dem damals 46-jährigen gebürtigen Polen Ryszard Gorczyca.

Waldarbeiter fanden den Toten am 3. März 1994 in einem Waldstück, wenige hundert Meter entfernt von der Ortslage Georg-Weierbach, einem Stadtteil von Idar-Oberstein. Der Leichnam war in einem Bundeswehrschlafsack und blauen Müllsäcken verpackt. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass der Mann einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Der Todeszeitpunkt dürfte zwischen Oktober 1993 und März 1994 gelegen haben. Im vergangenen Jahr konnten die Ermittler die Identität des bis dato Unbekannten klären.

Opfer arbeitet in Hermeskeil und fuhr alten Citroen

Die Beamten gehen davon aus, dass sich Gorczyca in den letzten zwei Jahren vor seinem Tod in Idar-Oberstein und Polen aufgehalten hat. Neueste Ermittlungen brachten jetzt Hinweise darauf, dass der Getötete zumindest eine Zeitlang vor seinem Tod in einer Fabrik in Hermeskeil gearbeitet hat. Nach Angaben von Angehörigen soll er vor seinem Tod im Besitz eines möglicherweise dunkelgrünen Citroen-PKW gewesen sein. Es soll sich um ein älteres Modell gehandelt haben. Nach wie vor ist unklar, wo Gorczyca vor seinem Tod gewohnt hat. Die Kripo hat weitere Fragen: - Wer kannte das Opfer Ryszard Gorczyca oder kann Angaben zu der Person machen? - Wer kann Angaben zu der Familie des Opfers machen? - Wer kann Angaben zu dem letzten Aufenthaltsort des Opfers machen? - Wer kann Angaben zu dem Fahrzeug des Opfers machen? Wem war ein solches Fahrzeug bekannt? Hinweise werden erbeten unter der Telefonnummer 0651/9779-2480 oder per Mail unter KDtrier.Hinweisaufnahme@polizei.rlp.de. Für vertrauliche Hinweise, ohne Angaben zu Ihrer Identität, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0152/28854968. Weitere Infos unter https://s.rlp.de/Georg-Weierbach.

Staatsanwaltschaft setzt Belohung aus

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden.


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