Seitenlogo
ab

Geierlay ist ab Gründonnerstag gesperrt

Die Hängeseilbrücke Geierlay wird ab Gründonnerstag bis auf Weiteres gesperrt. In einem Schreiben vom 30. März hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier die Einordnung der Hängeseilbrücke im Hinblick auf die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz neu bewertet und sie als Freizeiteinrichtung eingestuft.
Zu Ostern gilt ein Besuchsverbot auf der Geierlay. (Foto: Archiv / Dominik Ketz)

Zu Ostern gilt ein Besuchsverbot auf der Geierlay. (Foto: Archiv / Dominik Ketz)

In ihrem Schreiben an die Landräte der Kreise Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell erklärt die ADD, dass es sich bei der Brücke (in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium) um eine, in §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) erfasste, Freizeiteinrichtung handele und somit zu schließen sei. Dies gelte unverzüglich. Die ADD begründet dies unter anderem damit, dass „ein erhöhtes Warteaufkommen entsteht, da der Zutritt zur Attraktion in der Personenanzahl begrenzt ist. Das konkrete Warteaufkommen ist nicht vorhersehbar, da sich das Besucheraufkommen sowohl wetterbedingt als auch abhängig von Wochenenden bzw. Tageszeiten punktuell erhoben kann. Daneben ist auch die konkrete Nutzungsdauer der Brücke personenabhängig, sodass die Dauer des dadurch entstehenden „Rückstaus“ in den Warteschlangen variieren kann.“

Maßnahmen zur Schließung erfolgen am heutigen Mittwoch

Landrat Dr. Marlon Bröhr unterrichtete daraufhin unverzüglich die Gemeinde Mörsdorf als Betreiberin und Eigentümerin. In einem dazugehörigen Schreiben des Landrates an Bürgermeister Marcus Kirchhoff heißt es: „Eine Umsetzung der Maßnahme hat in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unverzüglich zu erfolgen. Spätestens zum 1. April ist die Schließung umzusetzen.“ Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen am heutigen Mittwoch erfolgen. Dabei werden überörtliche touristische Hinweisbeschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenmeisterei kurzfristig abgedeckt oder mit dem Hinweis „gesperrt“ versehen. Auch die Besucherparkplätze sowie die Zuwege zur Brücke werden abgesperrt und der unmittelbare Zugang zur Brücke wird mit einer Barrikade blockiert. Die Polizei und die Ordnungsbehörden sollen die Umsetzung und Durchsetzung der Maßnahmen in den nächsten Tagen entsprechend begleiten und unterstützen.


Meistgelesen