Schockanruf bei Seniorin (91): Nachbarin schreitet ein
Das Telefonat wurde fortgesetzt. Es wurde über eine Geldübergabe und die Übermittlung von Kontodaten gesprochen. Die Nachbarin beendete daraufhin geistesgegenwärtig das Telefonat, indem sie die Sicherung der Telefonanlage herauszog. Es stellte sich heraus, dass die Seniorin einen sog. Schockanruf der angeblichen Enkelin erhalten hatte und für die Sicherung des Strafverfahrens nach einem Verkehrsunfall Bargeld benötigt wurde. Die Seniorin hatte zwischenzeitlich auf der Bank einen fünf-stelligen Bargeldbetrag abgehoben. Somit konnte die Geldübergabe wohl durch das Einschreiten der Nachbarin verhindert werden. Eine Rückfrage bei der echten Enkelin der Seniorin bestätigte dies. Ein weiterer Schockanruf bei der 91-jährigen Seniorin durch die angebliche Enkelin wurde jäh beendet, als mit einem Anruf bei der Polizei gedroht wurde.