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Kirn: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Wie gefährlich ist das denn? Vier Autofahrer, eine Radlerin und eine Fußgängerin haben am Mittwochmorgen in Kirn geschlossene Halbschranken umfahren und damit gefährlich in den Bahnverkehr eingegriffen.
Rücksichtslos und höchst gefährlich. Ein Fahrzeug überquert den Bahnübergang bei rot und geschlossenen Schranken. Foto: Schmitt

Rücksichtslos und höchst gefährlich. Ein Fahrzeug überquert den Bahnübergang bei rot und geschlossenen Schranken. Foto: Schmitt

Eine am Mittwoch gegen 7 Uhr länger als üblich geschlossene Schranke in der Sulzbacher Straße hat mehrere Autofahrer zu schweren Ordnungswidrigkeiten verleitet. Vier von der Wartezeit genervte Fahrer und eine Radfahrerin umfuhren die geschlossenen Halbschranken. Auch eine Spaziergängerin wollte die rund 20 Minuten währende Wartezeit nicht länger abwarten, sie ging zu Fuß um die geschlossenen Halbschranken herum und setzte ihren Spaziergang anschließend seelenruhig über den Bürgersteig weiter in Richtung Innenstadt fort. „So etwas darf man auf keinen Fall machen, selbst wenn die Schranken wirklich in ihrem Betrieb gestört gewesen wären“, warnte ein Anwohner. Leider kommt es an diesem Bahnübergang immer wieder zu Problemen, vor allem im Berufsverkehr stauen sich auch ohne Störungen die Fahrzeuge. Empfindliche Strafen drohen Da die Schranken des Öfteren zwischen den entgegengesetzt fahrenden Zügen geschlossen bleiben und die Wartezeiten – im normal Betrieb – dann länger als 10 Minuten betragen. Am Dienstagmorgen haben etwa 15 Verkehrsteilnehmer in der Sulzbacher Straße gewendet und den 4 Kilometer längeren Weg über die B 41 genommen. Einige Arbeitnehmer der Firmen im Industriegebiet „Wässerung“ und der Sulzbacher Straße kamen, bedingt durch die Störung des Bahnüberganges, verspätet zu ihrem Arbeitsplatz.  Das Umfahren geschlossener Halbschranken ist ein schweres Verkehrsdelikt. Es gilt als vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit und gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb. Autofahrern drohen empfindliche Strafen: zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot und 700 Euro Bußgeld.


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