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Unfälle und scheinbarer Wohnhausbrand

Ein Polizeistreife hat am 14. Dezember gegen Mitternacht am Ortseingang von Rheinböllen (aus Richtung B50) Verkehrsschild auf der Straße festgestellt. Offenbar war zuvor ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug aus unbekannter Ursache zunächst auf die Gegenfahrbahn geraten und anschließend nach links von selbiger ab. Dabei kollidierte er zunächst mit einem Baum und anschließend mit einem Vorfahrtsschild, sodass dieses heruntergerissen wurde.

Danach flüchtete er von der Unfallstelle, ohne die notwendigen Feststellungen zur Schadensabwicklung treffen zu lassen. Bereits am 13. Dezember kam es gegen 20.30 Uhr in Kirchberg an der Lichtzeichenanlage zu einem Auffahrunfall, bei der eine Person leicht verletzt wurde. Ein Fahrzeugführer musste nach dem Abbiegen verkehrsbedingt anhalten, ein nachfolgender Fahrzeugführer bemerkte dies zu spät und fuhr auf das haltende Fahrzeug auf. Dabei wurde der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges leicht verletzt. Im Rahmen von Verkehrskontrollen im Dienstgebiet wurden zwei Fahrzeugführer auffällig. In einem Fall war der Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im anderen Fall stand der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,96 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, der Führerschein und die Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt. Am Samstag geriet in Schwall ein abgestellter PKW in Brand. Durch das schnelle Einschreiten der Feuerwehr konnte jedoch ein Übergreifen des Feuers auf eine Scheune verhindert werden. Derzeit geht die Polizei von einem technischen Defekt als Brandursache aus. Es entstand lediglich Sachschaden am PKW. Am Sonntag, 15. Dezember, wurde die PI Boppard um 16.51 Uhr von einem Wohnhausbrand in Leiningen in Kenntnis gesetzt. Gemeldet wurde dabei, dass das Erdgeschoss in Flammen stehen würde. Das Renovierungsobjekt war zum Zeitpunkt des angeblichen Brandes unbewohnt. Nachdem sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft hatten, konnte festgestellt werden, dass sich lediglich ein Pelletofen ordnungsgemäß in Betrieb befand. Aufgrund angebrachter Spiegelfolie in Verbindung mit dem Betrieb des Ofens ergab sich für die Anwohner jedoch der berechtigte Anschein, als ob das Gebäude in Flammen stehen würde. Es entstand weder Sach,- noch Personenschaden.


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