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VG Simmern-Rheinböllen schränkt Nutzung von Trinkwasser ein

Die ungewöhnliche Trockenheit hat zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen geführt. Die sonst üblichen Niederschläge in der vegetationslosen Zeit zum nachhaltigen Befüllen der Grundwasserspeicher und Brunnen sind in den letzten drei Jahren ausgeblieben. Infolge der anhaltenden Trockenheit werden zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser folgende Beschränkungen des Benutzungsrechts angeordnet.
Infolge der anhaltenden Trockenheit ordnet die VG Simmern-Rheinböllen Beschränkungen des Benutzungsrechts für Trinkwasser an.

Infolge der anhaltenden Trockenheit ordnet die VG Simmern-Rheinböllen Beschränkungen des Benutzungsrechts für Trinkwasser an.

Untersagt wird die Nutzung von Trinkwasser für •    die Befüllung von Pools und Planschbecken
•    die Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Blumenbeeten
•    das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
•    das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
•    die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen Verstöße gegen die genannten Beschränkungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinweis: Für die Bewässerung der öffentlichen Grünflächen und Blumenbeete der Stadt Simmern wird kein Trinkwasser genutzt.


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