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Klaus Desinger

Nach Aufruf zu Polizistenmord: Haftbefehl!

Kreis Birkenfeld. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 55-Jährigen aus dem Kreis Birkenfeld übernommen. Der Mann hatte auf Facebook dazu aufgerufen, Polizeibeamte auf einen Feldweg zu locken und zu erschießen.

Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am 31. Januar im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte diese Tat zum Anlass genommen hat, am 3. Februar auf der Internetplattform Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem so genannten "Cop-Hunting" aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne er Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten.

"Zwischen 23 und 4 Uhr kann die Party stattfinden"

 In der Folge schwenkte der Beschuldigte mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet wären. Ferner äußerte er zwischen 23 und 4 Uhr könne "die Party" stattfinden. In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an "erfahrene Schützen" gewandt und diesen für "einen Treffer zwischen die Augen" ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben. Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) sieht in diesem Verhalten ein Vergehen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch. Auf ihren Antrag hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl erlassen, der heute vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teilt die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.


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