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Prozess: Schwerer Raub, Hausfriedensbruch, Nötigung

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreunach verhandelt am kommenden Montag, 10. Februar, folgenden Fall: Sie wirft drei Angeklagten vor, einen gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch und gemeinschaftlich versuchter Nötigung begangen zu haben. Bei den Angeklagten handelt sich um drei Männer im Alter von derzeit 21, 30 und 33 Jahren, die jeweils erheblich und einschlägig vorbestraft sind. Der 21-Jährige und der 33-Jährige befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten sollen im Februar 2019 eine Wohnung in Idar-Oberstein aufgesucht haben. Ein Mann soll auf ihr Klopfen hin die Türklinke betätigt haben, woraufhin die Angeklagten die Tür sofort aufgedrückt und sich Zutritt zur Wohnung verschafft haben sollen.

Opfer sollte sich unter die Bettdecke legen

Der 21-Jährige soll entsprechend des gemeinsamen Tatplans dem Mann ein wellenförmiges, circa 15 bis 20 Zentimeter langes Messer vorgehalten haben und ihn angewiesen haben sich unter seine Bettdecke zu legen, sonst werde er ihm den Hals aufschneiden. Der Mann soll die Anweisung befolgt haben, während die Angeklagten Bier und Betäubungsmittel konsumiert haben sollen, sowie ein Handy, eine Playstation, die Geldbörse und anderes entwendet haben sollen. Beim Verlassen der Wohnung soll einer der Angeklagten dem Mann nochmals bedroht haben.

Der 33-Jährige hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt, die beiden weiteren Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 3. und 11. März.


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