Simone Wunder

Gute Nachrichten für den Steillagenweinbau

Nach dem Gerichtsbeschluss kann der Pflanzenschutz per Hubschrauber in den Steillagen fortgesetzt werden.

Nach dem Gerichtsbeschluss kann der Pflanzenschutz per Hubschrauber in den Steillagen fortgesetzt werden.

Bild: Verbandsgemeinde Cochem

Cochem-Zell. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat am gestrigen Dienstag einen Eilantrag der Kläger bezüglich der Genehmigungen für 2025 zum Pflanzenschutz in den Steillagen per Hubschrauber abgewiesen. „Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für den Steillagenweinbau an der Mosel“, so Bürgermeister Wolfgang Lambertz. „Der Weinbau steht wirtschaftlich unter Druck; die Unsicherheit durch die Klage hat viele Winzerinnen und Winzer zusätzlich belastet. Viele fühlten sich in ihrer Existenz bedroht.“ 
Hintergrund ist die Klage der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. und der Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen das Land Rheinland-Pfalz bezüglich der Hubschrauberspritzung. Nachdem am letzten Freitag das Verfahren bezüglich des Pflanzenschutzes per Hubschrauber beziehungsweise Drohne getrennt wurde, ist nun das Eilverfahren bezüglich des Hubschraubereinsatzes abgewiesen worden. 
An diesem Tag flog in der Region der Verbandsgemeinde Cochem der Hubschrauber zum dritten Mal. Mit dieser Entscheidung ist davon auszugehen, dass auch die weiteren Durchgänge in dieser Saison durchgeführt werden können. „Wenn auch das Verfahren in der Hauptsache noch läuft, ist dies ein wichtiger Schritt für den Steillagenweinbau an der Mosel, der Hoffnung macht“, so Bürgermeister Lambertz.

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