

Eine abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich. Ein weiterer Fall eines toten Wildvogels befindet sich derzeit in der Abklärung.
Das Kreisveterinäramt hat umgehend Maßnahmen gemäß dem Tierseuchenbekämpfungshandbuch eingeleitet. Dazu zählen klinische Untersuchungen, Probenahmen und epidemiologische Ermittlungen, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen.
Die Bevölkerung wird gebeten, tote Wildvögel nicht zu berühren und stattdessen das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Verbandsgemeinde zu informieren. Erreichbar sind die jeweiligen Verwaltungen unter folgenden Rufnummern:
Eine verpflichtende Aufstallung von Geflügel besteht derzeit nicht. Das Veterinäramt empfiehlt jedoch eine freiwillige Aufstallung als vorbeugende Maßnahme. Insbesondere Volieren sollten vor Wildvogelkot geschützt werden, etwa durch Planenabdeckungen. Die Vogelgrippe tritt regelmäßig, besonders in den Wintermonaten, in Deutschland auf. Das Veterinäramt sieht die Geflügelhalter im Kreisjedoch gut vorbereitet und informiert.
Aktuelle Informationen zur Lage und zu empfohlenen Schutzmaßnahmen finden sich auf der Website der Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter: www.kreis-badkreuznach.de




