Seitenlogo
mn

Datt daasch datt!

„Nüüs“, „Dä“, „Da jö“: Regelmäßige Leser dieser Kolumne wissen, dass Mundart Zeit spart. Wozu lange Erklärungen, wenn es auch direkt geht, wie jene Hellenthaler Großmutter, die auf dem Standesamt die Geburt eines unehelichen Enkelkindes mit den Worten anzeigt: „Oss Änn: 15 mohl op de Kirmes – Nühs . . . Oss Draut, eehmoohl Katholikendaach: Dä!“

Die sprichwörtliche Mundfaulheit des Eifelers lässt ihn mitunter ganze Silben und Wörter verschlucken: „Warte, ich gehe mit Dir“ heißt in etwa „Waschjomot“. „Luurenz“ bedeutet „Guck doch mal“, „haddeattjedreische“ „Habt Ihr schon mit dem Einbringen der Ernte begonnen?“ Berühmt ist auch der Kurzdialog, in dem sich alles um die Frage dreht, ob das kleine Mädchen von seinen Eltern aus etwas tun darf, was der Beschwerdeführer für anstößig hält. Er oder sie fragt empört: „Daaschdattdatt?“ („Darf sie das tun?“, wobei „sie“ für „Fraumensch“ im Ripuarischen nicht feminin, sondern eine Sache ist, also „datt“). „Daaschdattdatt?“ Die Antwort der Eltern könnte jetzt schlicht und knapp lauten: „Jajooh!“, eine Kombination aus Hochdeutsch „Ja“ und Platt „Jooh“. Es bedeutet so viel wie „Selbstverständlich“. Doch unser einmal begonnenes rheinisches Wortspiel wäre kein Wortspiel, würde es das herrliche „Daaschdattdatt?“ bei der Beantwortung nicht aufgreifen. Also antwortet meinethalben die Mutter des Mädchens: „Dattdaaschdatt!“ („Sie darf das“). Worauf die Klage führende Person kopfschüttelnd abzieht mit einem für ripuarisch ungeübte Ohren unverständlichen Stammeln: „Datt datt datt daasch?!“. („Dass sie das darf . . .“) Theoretisch könnte die Mutter noch einen draufsetzen und dem oder der Abziehenden hinterherrufen: „Unn dattdattdatt daasch!“ („Verlassen Sie sich drauf, dass die Kleine das darf“).


Meistgelesen