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Legal, illegal, scheißegal

Es gibt zwei Sorten Menschen in der Eifel, „der Mannsmensch“ und „das Fraumensch“. Seit jeher ist die Jagd auf letztere Leidenschaft der ersteren. Wer statt „Fraulöck“ vierbeinigen Schmaltieren nachstellt, braucht eine Legitimation, den „Jaachscheng“.

In der Eifel gibt es eine zweite Sorte Jäger, ohne Schein und Revier, die das Gesetz fälschlicherweise als „Wilddiebe“ bezeichnet. Als ob man etwas durch und durch Freies wie Wild „stehlen“ könnte. Das Wörtchen „legal“ wird wegen moralischer Irrelevanz in der Eifel eh anders bewertet: „legal?“, „illegal?“, „scheißegal!“ Man kann die einen Nimrode kaum von den anderen unterscheiden, beide jagen heimlich, im Dunkeln, aus dem Hinterhalt und in seltsamen Gewändern. Der Freischütz geht der früher verbreiteten Schlingenjagd („Ströppe“) auf Kaninchen („Kneng“) nach. Sie diente grundsätzlich dem Fleischerwerb, nicht der Trophäenjagd. Andere Wilderer-Familien gingen mit Schusswaffen auf Pirsch. Vom „KK“ (5,6 mm) über „Flobert“ (Kaliber 9 mm) mit „Mösche-Stöpp“, einer Mini- Schrotladung auf Spatzen, und „Flente“ (Schrotgewehre), „Jewehre“ (Büchsen) und den „Drilling“ (Kugel- und Schrotkombination) bis hin zum Karabiner 98 K des auf Fronturlaub befindlichen Vaters während der Wildschwein-Plage des II. Weltkriegs. Da kam auch die Mauserpistole Kal. 7,63“ meines Opas Klöös von 14/18 wieder zu Ehren. Diese Pistole mit Stahlmantelgeschossen von enormer Durchschlagskraft kam auch beim Schwarzschlachten zum Einsatz. Nachdem mein „Patt“ einen „Ladykiller“ (Damenpistole, 6,35 mm) auf die Stirnplatte einer alten Sau leergeschossen hatte, ohne dass deren Wohlbefinden beeinträchtigt worden wäre, holte mein Großvater seine Mauser aus dem hölzernen Halfter und feuerte: Die Kugel soll bei der Kopfsülze ein- und bei den Schinken wieder ausgetreten sein.


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