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Auch Trauerfeiern unterliegen Einschränkungen

Aufgrund der aktuellen Situation zur Eindämmung von Corona Infektionen gelten ab sofort für die Beisetzungen auf den Friedhöfen in der Stadt Mayen verschiedene Einschränkungen zum Schutz aller Beteiligten. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

1. Die Trauerhallen bleiben bis auf Widerruf für Trauerfeiern geschlossen. (Sofern Trauerhallen bereits angemietet wurden und jetzt eine Nutzung nicht möglich ist, werden hierfür keine Gebühren erhoben.) 2. Ein Abschied am offenen Sarg ist in den Trauerhallen möglich. Maximal dürfen fünf Personen gleichzeitig hieran teilnehmen. 3. Die Aufbahrung des Sarges / der Urne zur Durchführung einer kurzen Trauerfeier erfolgt vor den Friedhofskapellen im Freien. 4. Die Beisetzungen sind in kleinem Kreis durchzuführen. 5. Von Beileidsbekundungen durch Händeschütteln sollte verzichtet werden und die Trauergäste sollten einen Mindestabstand von einem Meter zueinander wahren. 6. Die Nutzung von Weihwasser und der Erdschaufel durch Trauergäste wird untersagt. 7. Auf die aushängenden Hygienevorschriften wird verwiesen. Die Bestatter haben dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Desinfektionsmittel bei der Abschiednahme und den Beerdigungen zur Verfügung steht. 8. Die Bestatter haben dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Verhaltensregeln eingehalten werden. Die Kirchen wurden über diese Verfahrensweise direkt informiert. Für Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 01 76 / 18 86 52 71 oder 0 26 51 /88 24 02 zur Verfügung. Foto: Archiv www.mayen.de


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