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Geschäfte können sonntags öffnen

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, aufgrund der Corona-Pandemie jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden dürfen.

An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen. Hintergrund ist, dass derzeit ein gesteigerter Bedarf an diesen Waren vorhanden ist und "Hamsterkäufe" so eingedämmt werden sollen. Auch die Infektionsgefahr beim Einkaufen soll auf diese Weise minimiert werden, da der Andrang in den jeweiligen Geschäften sich auf mehr Stunden verteile und so Kontakte zwischen Einkaufenden reduziert würden. Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig. Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Ladenoeffnungsgesetz/Allgemeinverfuegung_Ladenoeffnung.pdf Symbolfoto: Archiv


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