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108 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine COVID-10-Neuinfektion in der Stadt Monschau, zwei neue Fälle in Roetgen und einer in Simmerath meldet der Corona-Krisenstab. Das Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis zum 26. April. Hinzugekommen sind Regelungen für Modellkommunen. Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden, ab Montag auch 1946 und 1947. Und der Zutritt in Krankenhäuser ist ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 102 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.963. 19.544 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 518. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 88 Jahren und ein Mann im Alter von 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1901 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 144.

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

806

9337

133

Alsdorf

212

1994

180

Baesweiler

137

1303

203

Eschweiler

150

2227

112

Herzogenrath

157

1881

147

Monschau

33

358

60

Roetgen

25

286

127

Simmerath

50

511

175

Stolberg

220

2409

166

Würselen

111

1657

155

 

 

Gesamtergebnis

1901

21963

144

 

Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz über 100 weiterhin bestehen. Neu hinzugekommen sind die rechtlichen Grundlagen für die ausgewählten digitalen Modellprojekte. Diese sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Der Antrag der StädteRegion Aachen war seinerzeit leider nicht erfolgreich.

Bürgertests

Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Das Land NRW wird sich heute noch abschließend zu der Frage äußern, was für Menschen gilt, die in den Niederlanden oder Belgien wohnen und hier den Bürgertest in Anspruch nehmen wollen. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hatte diesbezüglich den Ministerpräsidenten des Landes angeschrieben und um eine eindeutige Regelung zugunsten der Menschen in unserer Dreiländer-Region gebeten. Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptome ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Zutritt in Krankenhäuser ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich!

In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt zu den Krankenhäusern in der StädteRegion ab Montag (19.04.2021) nur noch mit einem negativen Test möglich. Patienten und Beschäftigten sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und die Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus. Künftig erhalten alle Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen nur Zutritt, wenn sie einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.

Impfungen bei den Über-70-Jährigen

Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Ab Montag, 19.04.2021, sind die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung auch für Jahrgänge 1946 und 1947 freigeschaltet. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen. Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Rekord im Impfzentrum

Am gestrigen Donnerstag, 15. April, gab es 3028 Impfungen im Impfzentrum. Das ist ein neuer Rekord, der ohne jegliche Schlangenbildung im oder vor dem Impfzentrum erreicht wurde. Die KV Nordrhein veröffentlicht unter https://coronaimpfung.nrw/regelmäßig die Zahl der Impfungen auch auf Ebene der Unteren Gesundheitsbehörden. Eine Übersicht über den Stand der Impfungen in den einzelnen Kreisen kann unter https://coronaimpfung.nrw/fileadmin/ci_dateien/pdf/Durchgef%C3%BChrte_Impfungen_je_Kreis.pdf eingesehen werden.


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