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114.000 Masken auf Reserve

Seit Mittwoch findet für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge in NRW wieder weitgehend Präsenzunterricht statt. Zu den Corona-Schutzmaßnahmen gehört auch eine Maskenpflicht während des Unterrichts.
Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hofft auf einen reibungslosen Ablauf der ersten Schultage. 80.000 Alltagsmasken sollen an den Schulen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler, deren Maske defekt oder durchfeuchtet ist, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden müssen. Foto: Detlef Funken, StädteRegion Aachen

Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hofft auf einen reibungslosen Ablauf der ersten Schultage. 80.000 Alltagsmasken sollen an den Schulen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler, deren Maske defekt oder durchfeuchtet ist, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden müssen. Foto: Detlef Funken, StädteRegion Aachen

Da grundsätzlich jeder für seine Maske selbst verantwortlich ist, hat das Land für alle Schulen zum Beginn des neuen Schuljahres ein »Reservekontingent« an Masken aus Landesbeständen bereitstellt. Für das Gebiet der gesamten StädteRegion konnte die Aachener Feuerwehr rund 34.000 Masken in Köln abholen. Den Krisenstäben von Stadt und StädteRegion Aachen geht diese Maßnahme aber nicht weit genug. »Um einen reibungslosen Ablauf der ersten Schultage unter den neuen Bedingungen zu gewährleisten, stocken wir diese ‚Reserve‘ um etwa 80.000 Stück Mund-Nase-Schutz auf. Bei 80.000 Schülerinnen und Schülern sowie 6.000 Lehrerinnen und Lehrer stellen wir so sicher, dass der Ablauf des Unterrichts an den Schulen nicht durch fehlende Masken behindert wird«, erklärt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier die Entscheidung der Krisenstäbe.

Ausgabe der Masken nur im Notfall

Die zuletzt sehr deutlich gestiegenen Infektionszahlen sind auch für Aachens Oberbürgermeister Marcel Philipp alarmierend: »Die Lockerungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, wie präsent und aktiv das Coronavirus immer noch ist. Um erneute, weitergehende Einschränkungen zu vermeiden, wollen wir rechtzeitig möglichst wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergreifen«, so Philipp. Die Masken werden nicht als persönliche Schutzausrüstung ausgegeben, sondern kommen in der Schule anlassbezogen zum Einsatz. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Alltagsmaske defekt ist und kein anderweitiger Ersatz zur Verfügung steht. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen gilt zunächst bis zum 31. August 2020.


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