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144 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine COVID-19-Neuinfektion in der Stadt Monschau, acht neue Fälle in der Gemeinde Roetgen und drei weitere Infektionen in der Gemeinde Simmerath meldet der Krisenstab. Ab Freitag können sich alle Über-70-Jährigen einen Impftermin geben lassen.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 134 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.536. 19.838 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 523. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2175 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 152.
 
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    942    9600    149
Alsdorf    261    2074    242
Baesweiler    148    1336    203
Eschweiler    193    2292    156
Herzogenrath    161    1911    106
Monschau    37    366    77
Roetgen    45    308    301
Simmerath    52    517    65
Stolberg    211    2449    136
Würselen    125    1683    126         
Gesamtergebnis    2175    22.536    152

statistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Impfungen bei den Über-70-Jährigen

Ab Freitag, 23. April 2021, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1950 und 1951. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1949 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Quarantäne für Haushaltsangehörige

Das Land NRW hat in einer aktualisierten Corona Test- und Quarantäneverordnung geregelt, dass sich nun Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben, unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds ebenfalls in Quarantäne begeben müssen.
Eine Ausnahme bilden Haushaltsangehörige, die über einen gemäß RKI-Definition vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen. Für diese Haushaltsangehörigen entfällt die Quarantänepflicht. Jedoch ist diesen Personen das Aufsuchen und Betreten von medizinischen Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen abgesehen von medizinischen Notfällen und ethischen Ausnahmesituationen für die Dauer von 14 Tagen ab Vorliegen des positiven Testergebnisses eines Haushaltsangehörigen, untersagt.
Die genannten Personen müssen das zuständige Gesundheitsamt über den Beginn der Quarantäne beziehungsweise über einen vollständigen Impfschutz gemäß RKI-Definition informieren. Darüber hinaus müssen sie das Gesundheitsamt bei Krankheitszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, unverzüglich telefonisch kontaktieren.


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