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32 Corona-Fälle im Monschauer Land

Keine Neuinfektion mit dem Corona-Virus hat der Krisenstab aus den Nordeifel-Kommunen zu verzeichnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 46, bleibt aber zum dritten Mal in Folge unter der 50er Marke. Was das bedeuten kann, lesen Sie im Beitrag.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 21 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26311.

Aktuell sind 658 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    285    11282
Alsdorf    77    2466
Baesweiler    48    1498
Eschweiler    40    2668
Herzogenrath    31    2113
Monschau    9    405
Roetgen    14    345
Simmerath    9    587
Stolberg    91    2981
Würselen    54    1964
noch nicht lokal zugeordnet        2
Gesamtergebnis    658    26311

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 570.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 46 aus.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick
Tag    Mi    Do    Fr    Sa    So    Mo    Di
Datum    26.05.    27.05.    28.05.    29.05.    30.05.    31.05.    01.06.
RKI-Inzidenz    59    55    50,4    39    45    42    46


Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?

Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist für die Gäste keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden. Gastronomen, die die „Eifel-App“ zur digitalen Registrierung der Gäste nutzen möchten, finden die Meldeapp unter https://meldeapp.standort-eifel.de/

Einkaufen ohne Termin

Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird auf eine Person pro 20 qm gelockert.

Körpernahe Dienstleistungen ohne Test

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht bzw. nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang.

In der StädteRegion lag die Inzidenz am Samstag, 29. Mai, zum ersten Mal unter 50!
Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 50,1, dann würden ab Sonntag, 6. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW, weitere Lockerungen eintreten. Hierüber wird zeitnah berichtet. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

In Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen müssen Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. OP-Masken/medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt.

Testpflicht bei Einreise in den Niederlanden

In den Niederlanden gelten ab heute, 1. Juni, strengere Einreiseregeln. Belgien und Deutschland wurden als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass Menschen, die aus Deutschland und Belgien in die Niederlande einreisen, einen negativen PCR-Test (!) vorlegen müssen. Dieser darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Kinder unter zwölf Jahren, Grenzpendler (Berufstätige, Schüler*innen, Studierende) und Personen, die sich für weniger als zwölf Stunden in den Niederlanden aufhalten, sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen.
Es wird empfohlen, sich vor einer Einreise in die Niederlande genau zu informieren, ob ein PCR-Test vorgelegt werden muss und welche weiteren Maßnahmen im Detail gelten. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/


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