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328 akut erkrankte Menschen

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Montagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1839 positive Fälle gibt, davon 913 in der Stadt Aachen. 1435 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 76.

Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung (nachzulesen auf www.aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.
Besonders hervorzuheben ist die aktualisierte Regelung für den Einzelhandel. Ab Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben.
Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt.  Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die StädteRegion Aachen auf der Seite www.staedteregion-aachen.de/corona (Rubrik „Informationen). Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen Nach wie vor sind Grenzübertritte in Richtung Deutschland weder aus touristischen Gründen noch als „Einkaufstourismus“ erlaubt. Details regelt die Corona-Einreiseverordnung NRW. Weil in den Niederlanden in dieser Woche landesweite Ferien anstehen, die traditionell zu Urlaubsfahrten genutzt werden, wird die Bundespolizei mit deutlich mehr Personal die Grenzüberwachung verstärken.
Auch die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund in das Nachbarland einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Das gilt vor allem für Reisen zu touristischen Zwecken und auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien.


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