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337 Menschen an Corona erkrankt

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Samstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1824 positive Fälle gibt, davon 906 in der Stadt Aachen. 1412 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 75. Hinzugekommen ist eine 94-jährige Frau aus Aachen. Gezählt werden in der Statistik Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung (nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr. Besonders hervorzuheben ist die aktualisierte Regelung für den Einzelhandel. Ab Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt. Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die StädteRegion Aachen auf der Seite www.staedteregion-aachen.de/corona (Rubrik „Informationen).

Maskenpflicht

Ab kommenden Montag gilt in NRW die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:  als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dazu zählen auch die Krankenhäuser. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. vEin Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schutzmasken

Notbetreuung KiTas und Kindertagespflege

Ab kommenden Montag, 27. April, wird die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auch für berufstätige Alleinerziehende geöffnet. Die Regelung gilt auch für alleinerziehende Personen, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Es wird aber weiterhin ein Betretungsverbot für die KiTas geben und nur Kinder, die eine Notbetreuung erhalten dürfen, können in die Tagesstätten oder in die Tagespflege gebracht werden. Die KiTas und Kindertagespflegegruppen werden noch nicht wieder komplett geöffnet. Ganz wichtig: Das Land NRW sowie auch Stadt und StädteRegion Aachen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder mit Krankheitssymptomen nicht in den KiTas oder der Tagespflege betreut werden können und zu Hause bleiben müssen. Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Ebenso gibt es ein Formular für alleinerziehende Personen, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Zu finden sind diese Formulare unter www.staedteregion-aachen.de/corona in der Rubrik „Notbetreuung“. In den ersten Tagen der kommenden Woche werden bestmögliche Vorbereitungen in den KiTas und in der Kindertagespflege dazu getroffen. Alle Eltern werden gebeten, das Angebot der Notbetreuung auch weiterhin mit sehr großer Verantwortung gegenüber den Kindern und dem KiTa-Personal zu nutzen. Die StädteRegion Aachen wird sich um vertretbare Gruppengrößen bemühen, bittet die Eltern aber auch ausdrücklich, gut abzuwägen, ob  sie Ihr Kind bereits in den ersten Tagen in die Notbetreuung geben müssen.


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