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49 Corona-Fälle im Monschauer Land

Zwei neue Corona-Fälle in der Gemeinde Roetgen und eine COVID-19-Neuinfektion in der Gemeinde Simmerath meldet der Krisenstab. Die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz lässt Lockerungen ab Sonntag zu. Montag dürfen dann auch die Schulen wieder zum Präsenzunterricht wechseln.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 66 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26143.

Aktuell sind 890 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    418    11210
Alsdorf    81    2439
Baesweiler    54    1490
Eschweiler    50    2653
Herzogenrath    44    2107
Monschau    17    405
Roetgen    14    342
Simmerath    18    585
Stolberg    111    2957
Würselen    83    1954
noch nicht lokal zugeordnet         1
Gesamtergebnis    890    26143

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 568. In den vergangenen Tagen sind eine 71-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 81 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 55 aus.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick

Tag    Fr    Sa    So    Mo    Di    Mi    Do
Datum    21.05.    22.05.    23.05.    24.05.    25.05.    26.05.    27.05.
RKI-Inzidenz    103    97    95    85    81    59    55





Aktualisierte Coronaschutzverordnung zeigt klare Perspektiven auf.
Ab morgen, 28.05.2021, gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Darin werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt, mit Öffnungsschritten bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Die  grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.
 
Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe in der StädteRegion bis morgen unter 100, dann würden ab Sonntag, 30. Mai, vorbehaltlich einer dementsprechenden Verfügung des Landes NRW, folgende Regeln in der StädteRegion gelten.


     Inzidenz 100-50
Kontakt-beschränkungen     Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.
Außerschulische Bildung    Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten. Innen mit Test. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen.
Kinder-/ Jugend-
arbeit    Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test. Ferienangebote und Ferienreisen mit Test.
Kultur    Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster,
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, mit Test, ohne Gesang / Blasinstrumente.
Sport    Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen.
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
Freizeit
 
 
 
     Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test.
Freibäder für Sportbetrieb mit Test.
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist    Wegfall „click & meet“, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/
Märkte    Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept.
Gastronomie    Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht,
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot.
Beherbergung/
Tourismus    „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test.
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test.
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.


Vollständiger Präsenzunterricht ab Montag bei Inzidenz unter 100.
Ab Montag, den 31. Mai, würden dann auch in der StädteRegion die Schulen aller Schulformen zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren. Solange gilt weiterhin Wechselunterricht. Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten ab sofort folgende Regeln:
• An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
• danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
• die bisherige Regelung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.


Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang. Pädagogische Konzepte dürfen vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung wird aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.


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