Seitenlogo

56 Corona-Fälle im Monschauer Land

Je zwei neue Corona-Fälle werden aus der Stadt Monschau und der Gemeinde Roetgen gemeldet. In der Gemeinde Simmerath gibt es keine COVID-19-Neuinfektion. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 103. Pfingsturlauber in die Niederlande müssen nach der Rückkehr in Quarantäne

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 64 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25884.

Aktuell sind 1200 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    590    11107
Alsdorf    100    2414
Baesweiler    49    1466
Eschweiler    91    2641
Herzogenrath    59    2091
Monschau    21    402
Roetgen    12    336
Simmerath    23    578
Stolberg    150    2911
Würselen    104    1935
noch nicht lokal zugeordnet    1    3
Gesamtergebnis    1200    25884

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 562. In den vergangenen Tagen sind eine 77-jährige Frau und ein Mann im Alter von 83 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 103 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick
Tag    Sa    So    Mo    Di    Mi    Do    Fr
Datum    15.05.    16.05.    17.05.    18.05.    19.05.    20.05.    21.05.
RKI-Inzidenz    104    107    113    118    94    113    103

Wichtig für Pfingsturlauber

Seit dem 13. Mai gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes. Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – ist eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich! So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen, da diesen Situationen eine zwingend notwendige berufliche Tätigkeit zugrunde liegt oder ein Aufenthalt zur Ausbildung oder zum Studium zwingend notwendig ist. Sie müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.
Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich grundsätzlich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die aber direkt durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

In der StädteRegion gilt weiterhin die „Bundesnotbremse“!

In der StädteRegion Aachen liegt die Inzidenz noch nicht („stabil“) unter 100! Deshalb gelten nach wie vor die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) mit den darin festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre. Einkaufen ist in den nicht privilegierten Geschäften nur mit Test und Termin möglich („click & meet“). Voraussetzung ist weiterhin ein aktuelles, negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Vollständig Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt.

Vollständiger Präsenzunterricht bei einer Inzidenz unter 100

Ab Montag, den 31. Mai, kehren grundsätzlich die Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Für die Schulen der StädteRegion gilt wegen der Inzidenz über 100 nach wie vor der Wechselunterricht. Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten ab sofort folgende Regeln:
An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
die bisherige Regelung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.
Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.


Meistgelesen