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Anklage gegen Geldautomatensprenger erhoben

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen zwei Männer im Alter von jeweils 22 Jahren und eine 20-jährige Frau Anklage wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Bandendiebstahls und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Trier am heutigen Montag mit.
Der gesprengte Geldautomat des Kreissparkasse Vulkaneifel in Hillesheim. Archivbild: KSK Vulkaneifel

Der gesprengte Geldautomat des Kreissparkasse Vulkaneifel in Hillesheim. Archivbild: KSK Vulkaneifel

Den Angeschuldigten wird nach dem Ergebnis der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen zur Last gelegt, in vier Fällen gemeinschaftlich versucht zu haben, Geldautomaten verschiedener Geldinstitute unter Verwendung von Gasgemischen zu sprengen, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Ihnen gelang es jedoch in keinem Fall, Geld zu erbeuten. Am 6. Mai brachten die Angeschuldigten einen Geldautomaten der Kreissparkasse Vulkaneifel zur Explosion, der in einem freistehenden Pavillon vor einem Lebensmittelmarkt in Hillesheim angebracht war. Da der Tresor des Geldautomaten der Sprengung standhielt und verschlossen blieb, gelang es den Angeschuldigten nicht, das darin befindliche Bargeld zu erbeuten. Der entstandene Sachschaden belief sich auf schätzungsweise 100.000 Euro. Zu weiteren Versuchen, Geldautomaten zu sprengen, kam es in der Nacht zum 22. Juni in Bernkastel-Kues, in der Nacht zum 28. Juni in Königswinter und in der Nacht zum 8. Juli in Antweiler. Die Angeschuldigten verwendeten für die Taten jeweils Fahrzeuge, an die sie – um unerkannt zu bleiben - zuvor entwendete KfZ-Kennzeichen angebracht hatten. Sie maskierten sich und trafen jeweils an den Geldautomaten Vorbereitungen für eine Sprengung. In Bernkastel-Kues gaben sie ihr Vorhaben während der Tatbegehung auf, weil sie sich von Passanten entdeckt fühlten. In Königswinter mussten sie ihr Vorhaben abbrechen, da durch das Hantieren am Geldautomaten eine zum Einbruchsschutz installierte Vernebelungsanlage ausgelöst wurde. In Antweiler gelang es den Ermittlern des Landeskriminalamts, die zwei männlichen Angeschuldigten auf frischer Tat festzunehmen und so zu verhindern, dass die Angeschuldigten mit der Einfüllung des Gasgemischs in den Geldautomaten beginnen konnten. Die Staatsanwaltschaft geht nach den im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen davon aus, dass die Angeschuldigten arbeitsteilig vorgingen. Während die beiden männlichen Angeschuldigten jeweils vor Ort die Sprengungen ausführten beziehungsweise ausführen sollten, soll die 20-jährige weibliche Angeschuldigte in erster Linie in die Planung und Vorbereitung der Taten involviert gewesen sein. Die beiden männlichen Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Trier. Der gegen die 20-Jährige ergangene Haftbefehl ist inzwischen von Amtsgericht Tier gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Angeschuldigten, die aus Nordrhein-Westfalen stammen, sind bislang nicht vorbestraft. Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.


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