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Digitaler Impfnachweis ist zusätzliches Angebot

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (11. Juni) 23 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26524. Aktuell sind 292 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

KommuneAktivGesamt
Aachen10811334
Alsdorf382497
Baesweiler71504
Eschweiler572725
Herzogenrath122124
Monschau5409
Roetgen3346
Simmerath4591
Stolberg443015
Würselen141977
noch nicht lokal zugeordnet02
Gesamtergebnis29226524


Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 578. In den vergangenen Tagen ist ein 76-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 16 aus.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Geänderte Maskenpflicht im ÖPNV

Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt seit Samstag keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Wie aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor geht, reicht nun eine sogenannte medizinische Maske. Ende April war mit der sogenannten Bundes-Notbremse die landesweite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und an Haltestellen eingeführt worden.

Krankenhäuser in der StädteRegion lockern Ihre Besucherregelung

In ihrer gemeinsamen Sitzung haben sich die Geschäftsführungen der Krankenhäuser jetzt für eine Lockerung der Regelungen für Besucher*innen ausgesprochen. Ab heute (14. Juni) sind in einem von den Häusern individuell festgelegten Zeitfenster (in der Regel von 12 Uhr bis 18 Uhr oder 10 Uhr bis 17 Uhr) je Patient jeweils zwei Besucher*innen erlaubt. Voraussetzung für einen Besuch in einem der Krankenhäuser sind die „3g“ – geimpft, genesen oder getestet. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Mehr Freiheiten für Bewohner*innen und Besucher*innen der stationären Pflegeeinrichtungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weist auf die geltenden Regelungen in stationären Pflegeeinrichtungen hin. Durch eine Reihe von Anpassungen der Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Wochen (aktuelle Fassung abrufbar unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210520_coronaaveinrichtungen.pdf) gelten inzwischen weitgehende Freiheiten für Bewohner*innen und Besucher*innen. Quarantänemaßnahmen sollen für geimpfte oder genesene Bewohner*innen nicht mehr notwendig werden, wenn sie nach einem Kontakt mit einer infizierten Person negativ auf das Corona-Virus getestet wurden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 11. Juni haben ca. 284.400 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 138.100 wurden bereits zweimal geimpft. Damit haben in der StädteRegion mehr als die Hälfte der Bürger*innen eine Erstimpfung erhalten! Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

Bis auf Weiteres nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Übertragung in gelben Impfpass möglich

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann jetzt online einen Termin beim Bürgerservice des Impfzentrums buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Die gelben Ausweise bekommt man beim Hausarzt oder in vielen Apotheken.
QR-Codes werden ab Ende Juni versandt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vergangene Woche den Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises gegeben, mit dem parallel zum gelben Impfausweis der Impfstatus grundsätzlich auch per App – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – nachgewiesen werden kann. Auch in Nordrhein-Westfalen startet nun nach und nach die Umsetzung: In den kommenden Tagen werden die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird sukzessive bis Mitte Juli erfolgen. Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. In den Impfzentren werden diese Codes künftig für alle neu durchgeführten Impfungen vor Ort ausgegeben. Wichtig zu wissen für alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie müssen nichts veranlassen, um die QR-Codes im Nachhinein zu erhalten. Sie bekommen die Codes automatisch per Post zugeschickt. Ab Juli soll der QR-Code auch direkt nach der Impfung in der Wartezone des Impfzentrums erstellt und ausgehändigt werden. Die StädteRegion hat keinen Zugang zu dem System und daher keine Möglichkeit, selbst QR-Codes zu erstellen. Wir bitten daher, von Anfragen abzusehen, wenn jemand bereits früher einen QR-Code haben will.

Digitaler Impfnachweis ist zusätzlich

Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.


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